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CE-Kennzeichnung

-> Maschinenrichtlinie
-> Niederspannungsgeräte
-> Elektromagnetische Verträglichkeit


Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die „Produktsicherheit”. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte länderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für das „neue Konzept” gelegt. 1989 kam eine Entschließung über ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur Prüfung von Produkten auf Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.


Allgemeine Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung

Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Überblick über die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei Broschüren zu diesem Thema.

NEU: Rechtstexte: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung 2023/1230 gilt ab dem 20. Jänner 2027 (Artikel 54 inkl. Berichtigung!). Leider kam es bei der Veröffentlich im Amtsblatt der EU zu einem Irrtum bei den Terminen, weshalb immer das Dokument „Berichtigung _Maschinenverodnung_2023_de“ mitzuberücksichtigen ist. Auch diesmal gibt es keine Übergangsfrist.


Harmonisierte Normen

Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.


Veranstaltung zur Maschinen-Verordnung 2023


6. Mai 2024



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