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EU-Schutzmaßnahmen Stahl

Endgültige EU-Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahl

Lagerhalle

EU verlängert die endgültigen Maßnahmen bis Juli 2024

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierte Fassung 1. Juli 2022, berichtigt mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/978, geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2023/104 und Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301) wurden mit 2. Februar 2019 endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen (Zollkontingente, 26 Warenkategorien) eingeführt, deren Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882, mit der die Aussetzung der Anwendung der EU-Ausgleichsmaßnahmen („rebalancing measures“) wird bis zum 31. März 2025 verlängert. Dies betrifft handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Maßnahmen wurden verlängert, da die US-Zusatzzölle auf Stahl (25 %) weiterhin bestehen und mögliche Umlenkungsimporte von Produktionsmengen, die nicht in den USA untergebracht werden können, den EU-Markt zu überschwemmen drohen. Gleichzeitig ist es die Intention der EU, auch die weitere Verfügbarkeit der traditionellen Handelsströme für die Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Stahl und Stahlprodukten zu gewährleisten, weshalb Zusatzzölle in Höhe von 25 % erst nach Ausschöpfen von festgelegten Kontingent gelten.

Nähere Informationen: Eisen und Stahlwaren – Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren von Stahlerzeugnisse - WKO.at


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