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Umwelt & Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Hand hält Glühbirne

Aufruf zur Teilnahme am Praxistest – KMU-Standards Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS LSME und VSME) – CSRD
Auf EU-Ebene werden derzeit die KMU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgearbeitet. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) wurde damit beauftragt, diese Standards zu entwickeln. Um eine praxisnahe Ausgestaltung sicherzustellen, ruft EFRAG daher KMUs und Nutzer dazu auf, sich am Praxistest der Entwürfe zu beteiligen, und zwar an den Entwürfen für:

  • die freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandards für nicht börsennotierte KMUs (VSME). Dieser Standard soll ein einfaches Berichtsinstrument sein, das von KMUs verwendet wird, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu monitoren und den wachsenden und unterschiedlichen Anfragen nach ESG-Daten von ihren Geschäftspartnern (z.B. Banken, Investoren oder größeren Unternehmen in der Wertschöpfungskette) gerecht zu werden.
  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards für börsennotierte KMUs (ESRS LSME). Dieser Standards hat die Funktion, die Verfügbarkeit von ESG-Daten zu verbessern, um so den Zugang zu nachhaltigen Portfolios zu erhöhen und Diskriminierung aufgrund fehlender Nachhaltigkeitsinformationen zu vermeiden. Der Standard soll ab 2026 mit einer zusätzlichen Opt-out-Option von 2 Jahren gelten. 

 
Praxistest: Während des Konsultationszeitraums, welcher für Anfang des Jahres 2024 vorgesehen ist, wird EFRAG einen Praxistest der Standards durchführen. Der Praxistest besteht darin, einen Fragebogen zu beantworten und (Teile der) in den Entwürfen enthaltenen Offenlegungen vorzubereiten. Es ist nicht erforderlich, den gesamten Standard zu testen, d.h. es wird möglich sein, Listen von Offenlegungen selektiv zu testen. Unternehmen werden zu Einzelinterviews eingeladen, um ihre Kommentare zur Machbarkeit, den Kosten, Herausforderungen, Vorteilen und der Nützlichkeit der einzelnen Offenlegungen sowie ihre vorgeschlagenen Verbesserungen abzugeben. 
 
Dieser Aufruf richtet sich an:
bezüglich VSME:

  • Ersteller, d.h. europäische nicht börsennotierte KMUs und Mikrounternehmen, um die Anforderungen des Entwurfs zu testen 
  • Kreditgeber und Investoren, die Daten von nicht börsennotierten KMUs sammeln, um ihre eigenen ESRS-Pflichten zu erfüllen
  • Unternehmen, die Daten von nicht börsennotierten KMU-Lieferanten sammeln, um ihre eigenen ESRS-Pflichten zu erfüllen
  • Datenaggregatoren oder Plattformen, die die Bereitstellung von Daten von KMUs an Unternehmenskunden unterstützen

bezüglich ESRS LSME:

  • Ersteller, d.h. kapitalmarktorientierte KMU, SNCIs und captive insurance and reinsurance undertakings, um die Anforderungen des Entwurfs zu testen
  • Nutzer von Berichtsinformationen von börsennotierten KMUs, einschließlich Investoren (Vermögensverwalter, Banken, andere Finanzmarktteilnehmer) und andere Arten von Nutzern. 

Die Bekundung des Interesses an diesem Praxistest teilzunehmen kann bis zum 31. Jänner 2024 erfolgen, und zwar per E-Mail an

Für weitere Informationen sehen Sie hier.

Einen Überblick der Webinnarreihe finden Sie unter folgendem Link https://www.wko.at/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-webinare?p=ZW1haWw9ZDJUaFRVL0IzZ2VYOUJvaVVLdHJ2b1U4NGNWZ01qajBkRzN4Q1ZscHRqND0%3D

Kontakt im FMTI
Ulrike Witz | Tel.: +43 5 90 900 - 3366 | E-Mail: witz@fmti.at


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