Jump to Content
Jump to Subnavigation

Wasser

ENTWÜRFE/STELLUNGNAHMEN

Erweiterung und Überarbeitung der Umweltqualitätsnorm-Richtlinie (Prioritäre Stoffe)

Die Europäische Kommission hat Ende Januar 2012 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Umweltqualitätsnorm-Richtlinie präsentiert. Damit sollen nach einem mehrjährigen Prozess 15 zusätzliche Stoffe in den Anhang der RL als prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe aufgenommen werden. Ursprünglich war vermutet worden, dass das Paket aufgrund von politischen Interventionen erst in einigen Monaten veröffentlicht wird.
 
Die Stoffe und ihre Auswirkungen auf industrielle Emissionen:

In erster Linie sollen Spurenschadstoffe geregelt werden, die tendenziell nicht den großvolumigen Industriechemikalien angehören, wie etwa Stoffe mit pharmazeutischer, biozider Wirkung oder Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe („PHS“ bedeutet, dass diese Stoff als prioritär gefährliche Stoffe gelistet sind und damit eine schrittweise Einstellung der Emissionen schlagen werden würde). Einzelne Stoffe sind bereits Gegenstand von chemikalienrechtlichen Regulierungen bis hin zu Verwendungsbeschränkungen und Verboten:

  • Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe: Aclonifen, Bifenox, Cypermethrin, Dicofol (PHS), Heptachlor (PHS), Quinoxyfen (PHS)
  • Wirkstoffe in Biozid-Produkten: Cybutryn, Dichlorvos, Terbutryn
  • Industriechemikalien: Perfluoroctansulfonsäure [PFOS] (PHS), Hexabromcyclododecan [HBCDD] (PHS)
  • Nebenprodukte des Verbrennungsprozesses: Dioxin (PHS) und dioxinähnliche PCB (PHS)
  • pharmazeutische Wirkstoffe: 17α-Ethinylestradiol [EE2], 17β-Estradiol [E2], Diclofenac

 
Folgende Stoffe sind bereits Teil der RL und sollen verschärft werden:

  • Bromierte Diphenylether [Jahresdurchschnitt von 0,0005 auf 4,9*10^-8 abgesenkt]
  • Fluoranthen [Jahresdurchschnitt von 0,1 auf 0,0063 und zulässige Höchstkonzentration von 1 auf 0,12 abgesenkt]
  • Nickel [derzeit im Vorschlag Jahresdurchschnitt von von 20 auf 4 µg/l abgesenkt, unter dem Vorbehalt, dass SCHER (Wissenschaftliches Komitee) demnächst zu keinen anderen Schlüssen kommt (sonst: 2 µg/l); zulässige Höchstkonzentration von 34 neu eingeführt]
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) [komplexere UQN Bildung; Jahresdurchschnitt der Teilstoffe auf 1,7*10^-4 abgesenkt; zulässige Höchstkonzentration teils angehoben, teils abgesenkt oder neue Werte]
  • Diethylhexylphthalat und Trifluralin sollen künftig prioritär gefährliche Stoffe werden.

 
Der Richtlinienvorschlag der Kommission enthält u.a. folgende Bestimmungen:

  • Art. 3: Genauere Vorgabe für die MS, in welchem Kompartiment (Wasser, Sediment, Biota) sie bestimmte Stoffe analysieren dürfen. Dennoch Flexibilitätsklausel, jedoch unter der Bedingung, dass die Analyse an Qualitätsmerkmale der RL 2009/90/EC gebunden ist.
  • Art.8: Zusatz für Stoffe, die ubiquitär persistent, bioakkumulierbar und toxisch: Für bestimmte Stoffe des Annex A können die MS gesonderte Informationen über den chemischen Zustand in den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen (NGP) ausweisen und/oder das Monitoring dieser Stoffe weniger intensiv betreiben, sofern bereits in NGP eine repräsentative Datenbasis geschaffen wurde.
  • Art. 8b: Einführung einer „Watch List“: Für den künftigen Priorisierungsprozess (insbes. neue Stoffe) führt die Kommission eine Liste von nicht mehr als 25 Substanzen (vermutlich aus verwaltungstechnischen Gründen) incl. Monitoringmatrix (Wasser, Sediment, …), für die Monitoringdaten gesammelt werden sollen. Die MS überwachen diese Stoffe an repräsentativen Messstellen unter Rücksichtnahme auf Verwendungsmuster dieser Substanzen.
  • Art. 9 und 10: Anpassung des Prozedere an die „neuen“ delegierten Rechtsakte gemäß dem Lissabon Vertrag.
  • Annex I B. 2.: In Zukunft soll den MS die Verwendung von statistischen Methoden wie z.B. Perzentilrechnungen gewährt werden, wenn es um die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration geht.
  • Die MS haben innerhalb von 12 Monaten die neue RL umzusetzen und einzuhalten.

In den nächsten Wochen soll eine präzisere Einschätzung vorgenommen werden und die Position der österreichischen Industrie für den weiteren Gesetzgebungsprozess in Rat und Parlament erarbeitet werden.

Nachfolgend einige weiterführende Links:
 
1) Europäische Kommission: Hintergrundpapiere und RL-Vorschlag
http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/pri_substances.htm
 
2) Pressemeldung der Europäischen Kommission
3) Richtlinientext
4) Weitere Links und Meldung von WKO EU today (Büro Brüssel)
 
Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität wird überarbeitet
 
Die Kommission will weitere 15 Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe setzen, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden. Die Liste ist Teil der Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, der Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität. Zu den 15 Stoffen gehören Industriechemikalien wie auch Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die neu vorgeschlagenen Stoffe sind das Ergebnis einer Prüfung der Gefahren, die von rund 2000 Stoffen je nach Konzentration in Oberflächengewässern, Gefährlichkeit, Herstellung und Verwendung ausgehen. Für sechs der 15 neuen prioritären Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung bedeuten, dass ihre Emissionen in Gewässer innerhalb von 20 Jahren schrittweise eingestellt werden müssen.
 
Kommissions-Pressemitteilung
 
Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität
 
Wasserrahmenrichtlinie
 
Richtlinie über Umweltqualitätsnormen
 
 
Hinweis:
Die Zahlenwerte inm Text betreffend Grenzwerteverschärfungen beziehen sich allesamt auf die Einheit µg/l.

Wir bitten daher um die Zusendung Ihrer Einschätzung bis 16. März 2012 an witz(at)fmmi(dot)at.

Messverpflichtungen Wegfall ab 2012

Für das kommende Jahr kann es für meldepflichtige Industriebetriebe nach EmReg
(Emissionsregisterverordnung Oberflächengewässer BGBl. II Nr. 29/2009) zu Änderungen hinsichtlich eines möglichen Entfalls von Messverpflichtungen ab dem kommenden Jahr 2012 geben kann.

Für die Periode 2009-2014 wurde eine zweijährige Messverpflichtung (2010 und 2011) für branchenspezifische Stoffe der Kategorie B (das sind Stoffe, die üblicherweise nicht im wasserrechtlichen Bescheid abgehandelt werden) zu Tragen kommt. Weiters wurde eine Einzugsgebiets-bezogene Überprüfung des Umweltbundesamtes auf Basis der bisherigen Frachtmeldungen vereinbart, die abklärt, ob eine maßgebliche Beeinträchtigung des jeweiligen Gewässers (vgl. dazu die EmReg-V § 5 Abs. 4 Z. 3) tatsächlich vorliegt.

Ist dies eben nicht der Fall, werden die Berichtspflichtigen postalisch verständigt, dass Messverpflichtungen von Kat. B Stoffen ab 2012 wegfallen. Dies heißt jedoch nicht, dass die EmReg-Meldung selbst künftig entfallen kann. Es sind weiterhin bis 2014 die Frachten der Kategorie A Stoffe („Bescheidparameter“) und errechnete Frachten der Kategorie B Stoffe in das Register zu melden. Letztere sind von den Unternehmen nach Anhang C.1. der Verordnung zu ermitteln.

Ein neuer Modus der Messverpflichtungen ab 2014 wird mit dem Umweltministerium 2012 neu verhandelt.

Sollten Sie spezielle Fragen an uns haben, kontaktieren Sie uns bitte unter witz(at)fmmi(dot)at

AKTUELLE THEMEN

Abwasseremissionsverordnung

Die Abwasseremissionsverordnung Eisen und Stahl soll im kommenden Jahr 2012 überarbeitet werden. Die Abwasseremissionsverordnung Eisen und Stahl richtet sich nicht nur an die Eisen- und Stahlerzeugung sowie an die Gießereien, sondern auch an die Warmumformer, Kaltumformer und Oberflächenbeschichter.

Des Weiteren werden auch die anderen Abwasseremissionsverordnungen in den folgenden Jahren überarbeitet werden.

Wenn Sie die AEV Eisen und Stahl in Ihrem Betrieb anwenden und sich weitere Fragen ergeben kontaktieren Sie uns bitte unter witz(at)fmmi(dot)at

Ihre Ansprechpartnerin

Ulrike Witz | Telefon 05 90 900-3366 | E-Mail witz(at)fmmi(dot)at

Nach oben

Firmen- & Produktsuche

Finden Sie eine Vielzahl von Produkten unserer Mitgliedsfirmen
Mehr dazu

Reach-Helpdesk

Service für FMMI- Mitglieder
Mehr dazu

metall bringt's

Lehrlings- offensive des FMMI
Mehr dazu

IMFT

Sichern Sie sich Ihren Vorsprung!
Mehr dazu