Energie
ENTWÜRFE/STELLUNGNAHMEN
Sytemnutzungstarife –VO 2012
Mit November 2011 hat die Energie Control Kommission Entwurf der Sytemnutzungstarife –VO 2012 veröffentlicht. Sie finden den Gesetzesentwurf sowie Vorblatt und Erläuterungen nebst einer Grafik mit der Entwicklung der Netzentgelte in der unten stehenden Datenbox.
Um allfällige Stellungnahme zu diesem Entwurf an hesse(at)fmmi(dot)at wird bis zum 25. November 2011 gebeten.
SNT-VO_2012_Entwurf_Begutachtung_20111103.pdf VO_Entwurf | 79 K |
Erlaeuterungen_Begutachtung_20111031.pdf Vorblatt und Erlaeterungen | 63 K |
Grafiken_Tarifaenderungen_Strom.pdf Grafik Tarifaenderungen | 1.1 M |
AKTUELLE THEMEN
7. EU-Rahmenprogramm "ENERGIE" - Vor-Veröffentlichung Arbeitsprogramm
Am 04. Mai 2012 wurden die geplanten Themen der 7. und damit letzten Ausschreibung "Energie" des 7. EU - Forschungsrahmenprogramms in einem Orientierungspapier von der Europäischen Kommission vorab veröffentlicht, um eine frühzeitige Projektvorbereitung zu erleichtern. Sie finden den Entwurf unter:
http://rp7.ffg.at/energie_ausschreibungen
Bitte beachten Sie, dass dieses Orientierungspapier derzeit noch nicht rechtsverbindlich ist und geringfügige Änderungen immer noch möglich sind. Die Dokumente für die Antragsstellung werden erst Mitte Juli bei der offiziellen Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Herrn Dipl.Ing. Siegfried Loicht in der FFG, Bereich: Europäische und Internationale Programme (EIP), Tel 05/7755-4304, siegfried.loicht(at)ffg(dot)at.
Ökodesign - neue vorbereitende Studien zu verschiedenen Produktgruppen
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Ökodesign Richtlinie neue vorbereitende Studien zu verschiedenen Produktgruppen begonnen. Betroffen sind:
Pumpen
der Produktansatz wurde u.a. auf Motoren erweitert) und betrifft
o Lot 28: Pumpen für private und öffentliche Abwasser (einschließlich aller Stufen einschließlich der Bauten, Netzwerken und Kläranlagen) sowie für Flüssigkeiten mit hohem Feststoffanteil. Die Studie wird von der Beratungs-BIO-IS durchgeführt und wird voraussichtlich bis März 2014 abgeschlossen sein. Informationen zu dieser Studie finden Sie unter http://lot28.ecopumps.eu/
o Lot 29: Pumpen für private und öffentliche Schwimmbäder, Teiche, Springbrunnen und Aquarien, sowie Wasserpumpen größer als die von Lot 11 erfassten. Auch diese Studie wird von der Beratungs-BIO-IS durchgeführt und wird voraussichtlich bis März 2014 abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden Sie unter http://lot29.ecopumps.eu/
Produkte in Motor-Systemen
o Lot 30: Produkte außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung 640/2009 über Elektromotoren. Die Studie sollte auch die Motoren in den Geltungsbereich der Verordnung 640/2009 von 750kW 000kW-1 erfassen. Die Studie wird von ISR-Universität von Coimbra durchgeführt. Informationen finden Sie unter http://www.eco-motors-drives.eu/Eco/Home.html.
o Lot 31: Produkte außerhalb des Geltungsbereichs der Lot 30 und der Verordnung 640/2009 über Elektromotoren, insbesondere Kompressoren und Zubehör. Die Studie wird von der Unternehmensberatung VHK durchgeführt und wird voraussichtlich bis Februar 2014 abgeschlossen sein. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter http://www.eco-compressors.eu/.
Förderung für Projekte der Erneuerbaren Energien
Die EU-Kommission fördert eine Anzahl von Projekten zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Im Rahmen des Programms „Intelligent Energy – Europe“ (IEE) stehen für 2007-2013 insgesamt 730 Millionen Euro zur Verfügung.
Aktueller Einreichtermin für die aktuelle Vergabe von Fördergeldern ist der 8. Mai 2012.
Weitere Informationen über das Förderprogramm und die Einreichmodalitäten finden Sie hier.
Energieeffizienzrichtlinie - Kompromiss im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet
Am 28. Februar hat der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments einen Kompromiss über neue Energieeffizienzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten verabschiedet. Vorausgegangen waren zähe Verhandlungen über den Inhalt dieses Kompromisses. Der Kompromissvoschlag wurde mit 51 Pro-, 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Wesentliche Inhalte des Kompromisses:
Nationale Energieeinsparziele (Artikel 3 und 19)
Einigung auf verbindliche nationale Energieeinsparziele. Sollten die Mitgliedstaaten diese mittragen, ist eine Abweichung von den in Art. 4 (2,5% – statt 3% - jährliche Sanierungsquote des öffentlichen Gebäudestands) und Art. 6 (1.5% jährliche Energieeinsparverpflichtung für Energieversorger) genannten Zielvorgaben möglich. Bei der Ablehung verbindlicher nationaler Ziele durch die Mitgliedstaaten, bleiben Art. 4 und 6 aber vollständig aufrecht.
Energieeinsparverpflichtung (Art. 6 & Annex V)
Jeder Mitgliedstaat führt ein Energieeinsparsystem ein. Dieses muss gewährleisten, dass entweder alle Energieverteiler oder alle Energieeinzelhandelsunternehmen jährliche Energieeinsparungen von 1,5% bei den Endkunden erzielen. Bis zu 10% dieser Einsparungen dürfen mittels kurzfristiger Maßnahmen wie Informationskampagnen, Audits, etc. erreicht werden, die übrigen 90% müssen jedoch das Resultat langfristiger Maßnahmen wie der Nutzung effizienter Haushaltsgeräte, Renovierungen, etc. sein.
Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, Alternativmaßnahmen vorzuschreiben, sofern diese zu äquivalenten Einsparungen führen. Ferner können kleine Energieversorger von der Verpflichtung ausgenommen werden.
Energieaudits & informative Abrechnung (Art. 7 & 8)
Für große Firmen sind Energieaudits alle 4 Jahre verpflichtend. Diese können aber auch von in-house Experten durchgeführt werden. Ein neuer Annex führt hierfür Qualitätskriterien an. In Art. 8 gibt es ferne Vorgaben zu EVUs bezüglich intelligenter Zähler und Abrechnungen. Die Verpflichtung monatliche Abrechnungen zur Verfügung zu stellen wurde abgeschwächt.
KWK (Art. 10)
Die Mitgliedstaaten erstellen einen nationalen Wärme- und Kälteplan für den Ausbau des Potenzials für die Anwendung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und effizienter Fernwärme und Fernkälte. Dem Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung soll aber eine positive Kosten-Nutzen-Analyse vorangehen. Sofern wirtschaftlich sinnvoll, sollen neue (oder renovierte) Stromerzeugungsanalagen mit einem KWK-Block ausgestattet werden.
möglicher ETS Eingriff (Art. 19)
Die Kommission soll die Auswirkungen dieser Richtlinie auf das ETS überprüfen und nur wenn sie Handlungsbedarf sieht, geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese Überprüfung kann eine Zurückhaltung von Zertifikaten (set aside) beinhalten. Auch soll die Kommission die Auswirkungen auf Carbon Leakage gefährdete Sektoren überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
Derzeitiger Stand im Rat:
Aufgrund eines ebenfalls getroffenen Beschlusses kann der Berichterstatter auch ohne indikativer Plenarabstimmung aller EU-Abgeordneten in Verhandlungen mit dem Rat treten.
Die Mitgliedstaaten lehnen zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin mit großer Mehrheit ein nationales, verbindliches Ziel ab. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten fordert zudem mehr Flexibilität bei der Möglichkeit der Anwendung von alternativen Maßnahmen zur Energieeinsparung, die Festlegung einer klaren Berechnungsmethode bei den Energieeinsparungen sowie eine zeitlich umfassendere Berücksichtigung von „early actions“ im Rahmen des Art. 6.
Skeptische Meinungen gibt es auch zu Art. 4 (Gebäudesanierung). Hier wird die geplante jährliche Sanierungsrate von 3% unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage als zu ambitioniert gesehen.
Die Kommission zeigte sich offen für eine höhere Flexibilität, jedoch nur dann, wenn im Ergebnis durch alternative Ansätze die Ziele genauso erreicht werden können. Die Präsidentschaft bestätigt immer wieder ihr Ziel, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament möglichst rasch zu beginnen und voranzubringen.
Eine abweichende Position – vor allem zu Art. 3 und Art. 6 – nimmt Deutschland ein: Es fordert, dass die Mitgliedstaaten festlegen sollen, dass ab dem Jahr der Anwendung dieser Richtlinie bis zum Jahr 2020 eine Steigerung der Energieeffizienz von 6,3% oder eine Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 % (jeweils innerhalb von drei Jahren) gegenüber einer jeweils vorlaufenden dreijährigen Referenzperiode erreicht wird. Dazu legen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Energieeffizienzaktionsplänen Maßnahmen vor. Im Ergebnis bedeutet dies die Bevorzugung einer abgewandelten Form der 1,5%-Quote, allerdings ohne Versorger-Verpflichtung und mit sehr viel Flexibilität bei den Maßnahmen.
Da die deutsch Position der Parlamentsposition näher ist als der Ratsposition bleibt abzuwarten, wie sie sich auf die Debatte innerhalb des Rates und im Rahmen der Trilogverhandlungen auswirken wird.
Initiative BUILD UP Skills - Expertensuche
Die österreichische Energieagentur wurde zusammen mit dem Landesenergieverein Steiermark und der Organisationsberatung 17&4 von der EU Kommission mit der nationalen Umsetzung der Initiative BUILD UP Skills beauftragt. Ziel der Initiative ist die Qualifizierung von Fachkräften durch spezifische Weiterbildungsangebote in Hinblick auf die europäischen Energieeffizienzziele im Gebäudebereich.
Die Wirtschaftskammer ist nun auf der Suche nach Experten aus den betroffenen/interessierten Branchen, die in dieser Initiative mitarbeiten möchten. Die geplanten Aktivitäten sind: Einrichten einer nationalen Aus- u. Weiterbildungsplattform, Analyse des Status Quo und Ausarbeiten einer Aus- und Weiterbildungsroadmap.
Weitere Informationen zu der Initiative BUILD UP Skills finden Sie hier.
Sollten Sie Interesse an einer Nominierung als Experte und Mitarbeit in dieser Initiative haben, bitten wir um Rückmeldung bis 7. März 2012 an hesse(at)fmmi(dot)at.
Call for Papers
Vom 12. bis 14. September 2012 findet zum zehnten Mal die internationale Konferenz „Gleisdorf Solar“ statt.
Noch bis 5. März können hierfür Abstracts zu folgenden Themenschwerpunkten eingereicht werden:
- Märkte und Implementierungsmodelle
- Komponenten und Systementwicklungen
- Thermische Speicher
- Polymerwerkstoffe für solarthermische Anwendungen
- Solare Hybridsysteme – Systemlösungen mit zumindest 50% solarer Deckung
- Solare Großanlagen
- Solares Kühlen und Klimatisieren
- Industrielle Prozesswärme
- Architektonische Aspekte der Solarthermie und Gebäudeintegration
Die Einreichung ist online über die Webseite www.aee-intec-events.org möglich.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument.
Erneuerbare Energie in Zahlen 2010 | 235 K |
Europäische Kommission genehmigt Ökostromgesetz
Am 8. Februar 2012 hat die Europäische Kommission das neue Ökostrom-Gesetz genehmigt. Dieses soll die Basis für den weiteren massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich schaffen. "Das ist eine gute Nachricht für den Standort Österreich, der durch das Ökostromgesetz deutlich aufgewertet wird", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zum positiven Ergebnis der beihilfen- und wettbewerbsrechtlichen Prüfung, die im Unterschied zum Ökostromgesetz 2008 sehr rasch und ohne Auflagen erfolgt ist.
Aufgrund der Entscheidung der Kommission kann mit 1. Juli der zweite Teil des Ökostromgesetzes mit der Aufstockung der jährlichen Förderung von 21 auf 50 Millionen Euro pro Jahr in Kraft treten. Der erste Teil des Gesetzes wurde mit dem Abbau der Wartelisten bei den Wind- und Photovoltaikanlagen im Vorjahr bereits umgesetzt. "Durch die jetzt akzeptierte Verdoppelung des Fördervolumens für neue Ökostrom-Anlagen lösen wir milliardenschwere Investitionen in grüne Technologien aus und können noch stärker von Öko-Innovationen profitieren. Gleichzeitig unterstützt das ebenfalls genehmigte neue Finanzierungsmodell die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie. Damit werden Nachteile gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich verhindert, was gerade im aktuellen Konjunkturklima besonders wichtig ist", so Mitterlehner.
Nach dem im Vorjahr erfolgten Abbau der langen Anlagen-Warteliste, wodurch knapp 430.000 Haushalte zusätzlich mit grünem Strom versorgt werden können, steigt die jährliche Förderzuwachssumme für neue Anlagen heuer von 21 auf 50 Millionen Euro. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen Euro.
Das Fördervolumen wird auf Basis einer Potenzialanalyse aufgeteilt, um einen optimalen Energiemix zu erreichen. Für Wind stehen künftig 11,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas zehn Millionen Euro, für Photovoltaik acht Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Unabhängig von diesem Topf gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse von 16 Millionen Euro.
Das neue Finanzierungsmodell berücksichtigt die Anliegen der besonders im internationalen Wettbewerb stehenden energieintensiven Industrie und der damit verbundenen Arbeitsplätze, indem die Ökostromentgelte künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Gleichzeitig gibt es auch für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte eine Deckelung der Ökostromzuschläge.
"Durch unsere Ausbauoffensive wird sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf rund 85 Prozent im Jahr 2020 erhöhen. Damit ist Österreich europaweit Spitzenreiter. Schon ab 2014 brauchen wir bilanziell keinen Atomstrom mehr zu importieren", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig übertreffen wir auch die Ziele der Energiestrategie Österreich und des Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energien, deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch auf über 35 Prozent steigen wird", so Mitterlehner abschließend.
Die Kundmachung des Inkrafttretens des ÖSG 2012 im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.
Lebensministerium veröffentlicht Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010"
Auch im Jahr 2011 hat das Lebensministerium die bekannte Broschüre der „Erneuerbaren Energie in Zahlen" veröffentlicht. Darin werden Daten für das Jahr 2010 aus der aktuellen, von Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam beauftragten Energiebilanz in verständlicher und grafisch ansprechender Art und Weise aufgearbeitet und mit wichtigen zusätzlichen Datenquellen präsentiert. Neben der Darstellung der energetischen Entwicklung der einzelnen Sparten der Erneuerbaren werden auch die Bedeutung für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Effekte analysiert um so einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger zu ermöglichen und ein Verständnis zu aktuellen Trends und Treibern auf diesem Gebiet geschaffen.
Die Zahlen zeigen, dass derzeit 30,8% des energetischen Endverbrauchs insgesamt und 65,3% des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden . Abzüglich der Großwasserkraft werden dadurch in Österreich 15,98 Millionen Tonnen an CO2 eingespart. Der traditionell starke Sektor der Holzbrennstoffe, der einen Beitrag von 32,4% zum erneuerbaren Endenergieaufkommen hat, ist auch 2010 um 6,1% gestiegen. Der zweite traditionell gewachsene Sektor der Wasserkraft hat im Referenzjahr einen Beitrag von 39,5% zum gesamten Endenergieaufkommen geleistet. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% im Vergleich zu 2009 trotz geringeren Niederschlags und damit geringerer Wasserführung der österreichischen Flüsse.
Beim erneuerbaren Strom ist vor allem der starke Zuwachs der Photovoltaik zu erwähnen. Eine nahezu Verdopplung der installierten Leistung auf mittlerweile 95,5 MW konnte durch die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und tariflichen Förderungen erreicht werden.
In Verbindung mit der steigenden Gebäudeeffizienz von Wohngebäude, die einen geringeren Heizwärmebedarf haben, werden auch Technologien wie Wärmepumpen und Solarthermie für die Heizung von Gebäuden interessant. Das ist auch am steigenden Absatz dieser Technologie ersichtlich. So waren 2010 bereits circa 180.000 Wärmepumpen und 4,5 Millionen m2 thermische Sonnenkollektoren in Betrieb. Die optimale Verbindung von Investitionen in thermische Sanierung und erneuerbarer Energie lässt sich anhand dieser Technologien beispielhaft darstellen.
Die Energieautarkie Österreichs ist auch weiterhin der Zielpfad bis 2050. Das bringt Österreich nicht nur Versorgungssicherheit für die Zukunft sondern garantiert auch tausende green jobs. Allein in dieser Branche wird ein Umsatz von 5,229 Milliarden Euro erwirtschaftet, das ist ein Zuwachs um mehr als 5% im Vergleich zu 2009. Die Anzahl der Green Jobs liegt bei knapp 37.700 Vollzeitarbeitsplätzen und ist im Vergleich zu 2009 um fast 2% gewachsen.
Fazit der Broschüre ist, dass in Österreich in den vergangenen Jahren bereits große Schritte in Richtung nachhaltiger Energieversorgung getan wurden. Durch vielfältige Maßnahmen sowie durch die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurden Erneuerbare Energieträger ein fixer Bestandteil der österreichischen Energieversorgung.
Die vollständige Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010" finden Sie in der unten stehenden Datenbox.
Erneuerbare_Energie_in_Zahlen_2010_web-1.pdf Erneuerbare Energie in Zahlen 2010 | 1.6 M |
Ökodesign-Richtlinie: Vorbereitung des Arbeitsplans für 2012-2014
Auf Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie) hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Mindestanforderungen für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften festzulegen. Die dabei verfolgten Prinzipien beruhen auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der CE-Kennzeichnung. Nach die ursprüngliche Regelung aus dem Jahr 2005 auf energiebetriebene Produkte beschränkt war, erfolgte durch die Neufassung der Richtlinie (RL 2009/125/EG) (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:285:0010:0035:de:PDF) eine Ausweitung auf energieverbrauchsrelevante Produkte.
Nachdem in der ersten Phase primär Konsumgüter von der Ökodesign-Richtlinie betroffen waren, verlagert sich der Schwerpunkt zunehmend auch in den Dienstleistungs- und Industriebereich (Heizung/Lüftung/Klima, Industrieöfen, Maschinen, ...).
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte gerät nunmehr vor allem auch der Baubereich in den Fokus.
Welche Produktgruppen von verbindlichen Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung, insbesondere den Energieverbrauch, betroffen sind, wird jeweils auf Basis von wissenschaftlichen Studien entschieden. Bisher gab es so insgesamt 38 Ausschreibungen.
Da die Ökodesign-Richtlinie vorsieht, dass alle drei Jahre ein Arbeitsplan über die möglichen Produktkategorien für zukünftige Verordnungen der Kommission erstellt wird, hat die Kommission für das nächste Arbeitsprogramm (2012 bis 2014) aktuell eine Studie (Link: http://www.ecodesign-wp2.eu/) durchführen lassen, deren Endbericht bereits als Entwurf veröffentlicht wurde. Die Top-Kandidaten sind nach dem derzeitigen Stand der Diskussion sind:
- Wasserarmaturen
- Dampfkessel
- Isoliermaterialien für Gebäude
- Beleuchtungsregelungen
- Produkte für Fenster
- Heizungsregelungen
- Verdrängerpumpen
- Server und Speichermedien
- Detergentien
- mobile Stromaggregate
- stationäre landwirtschaftliche Geräte
- Aufzüge
- Logistik-Ausrüstung (z.B. Förderbänder, Krane, Hebezeuge)
- Mobiltelefone
- Elektrische (Wasser-)Kocher
- mobile landwirtschaftliche Geräte
- Gewerbliche Heißgetränkesysteme
- Base station subsystems (BSS) für GSM und UMTS
- Haushaltsaudioprodukte
- Mobile Baumaschinen
Der Projektabschluss wird im Oktober 2011 erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.wko.at/ecodesign.
Infomationen zum Arbeitsprogramm 2012-2014 finden Sie auf http://www.ecodesign-wp2.eu/.
Ökostromverordnung 2011
Am 28. Jänner 2011 wurde im BGBl. II Nr. 25/2011 die Ökostromverordnung 2011 kundgemacht. Dabei wurden die Einspeisetarife in gleicher Höhe wie für 2010 um ein Jahr verlängert. Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft.
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie die Verordnung.
2011-25_OEkostrom-Verordnung_2011.pdf Ökostromverordnung 2011 | 84 K |
Neuer Förderschwerpunkt SMART ENERGY DEMO
Da Forschungsfelder wie Gebäudeeffizienz, intelligente Energiesysteme und -netze, integrierte erneuerbare Energieerzeugung und verbraucherseitige Lösungsansätze durchaus zu den österreichischen Stärken zählt, gibt es berechtigte Chancen österreichischer Akteure bei der Themenlinie SMART CITIES des EU-SET-Plans eine Rolle zu spielen.
Um in die Lage zu kommen, sich im Rahmen des SET-Plans mit europaweit sichtbaren Demonstrationsvorhaben einzubringen, sind im Rahmen einer nationalen Aufbauphase geeignete Konsortien aufzubauen, Konzepte zu entwickeln und entsprechende Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Angriff zu nehmen. Dies soll durch einen entsprechenden Förderschwerpunkt, der gemeinsam mit dem Klimafonds entwickelt wurde, unterstützt werden. Unter dem Motto „Smart Energy Demo – fit4set“ wurde am 15. Dezember 2010 die erste Ausschreibung mit dem "Smart Energy Day" gestartet.
Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung erhalten sie auf der Homepage www.smartcities.at. Aber auch die Ergebnisse der Kick off Veranstaltung "Smart Energy Day" können unter www.energiesystemederzukunft.at/results.html/id6300 abgerufen werden. Alle Vorträge sind auf einem eigenen YouTube-Kanal abrufbar: www.youtube.com/view_play_list?p=4356A0252E5B555D.
Energieforschungsstrategie - Ergebnis der Umfrage zur Priorisierung
Die Ergebnisse der Umfrage zur Priorisierung von Technologien und Themen sind online. In der Einschätzung der TeilnehmerInnen zeigen sich viele Übereinstimmungen aus denen klare Vorgaben für die Umsetzungsphase abgeleitet werden können. Die Ergebnisse finden Sie unter www.energieforschungsstrategie.at/sites/energiestrategie.at/files/Priorisierungsumfrage.pdf.
Nationaler Aktionsplan Erneuerbare Energie
Am 1.7.2010 wurde der Nationale Aktionsplan Erneuerbare Energie nach Brüssel gemeldet und im Rahmen einer Pressekonferenz von Bundesminister Mitterlehner vorgestellt. Dieser Aktionsplan, auch "Template" genannt, beschreibt den Weg, wie Österreich bis zum Jahr 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 34 Prozent erhöhen will. Unabhängig davon wird der Anteil der Erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch in Österreich weiter ausgebaut werden. Der noch stärkere Einsatz von Wasserkraft, Wind, Photovoltaik und Biogas zur Stromerzeugung, sowie Solarthermie, Holz, Hackschnitzel und Pellets zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung ist gewünscht und geplant.
Die Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten finden Sie auf der EU-Transparenzplattform unter http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/action_plan_en.htm.
Ausbauziele für EE bei EU-Kommission eingereicht
Gemäß Richtlinie 2009/28/EG mussten alle EU-Mitgliedsstaaten bis 31.12.2009 der EU-Kommission eine Vorausschätzung bekanntgeben, ob sie die Ausbauziele für Erneuerbare Energie bis 2020 erreichen werden.
Den Angaben der Mitgliedstaaten nach dürfte die EU ihr Ziel, 2020 insgesamt 20 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu produzieren, erreichen. Die meisten Staaten sind sicher, die von der Kommission vorgegebenen Ziele zu erreichen. Auch Österreich gibt an, sein 34%-Ziel zu erfüllen. Dänemark, Schweden, Spanien und Deutschland gehen sogar davon aus, ihr nationales Ziel zu übertreffen.
Unter folgendem Link finden Sie die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Dokumente: http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/forecast_documents_en.htm
Systemnutzungstarife-Verordnung 2010 - VO-Text | 127 K |
Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz im Energiebereich
Ziel des Gesetzes-Entwurfs ist die Erhöhung des Wettbewerbs im Strom- und Gassektor durch die Beschleunigung und Vereinfachung der Lieferantenwechsel (3-Wochen Frist), die Erhöhung der Transparenz bei Rechnungen (u.a. getrennte Rechnungslegung für Energie und Netz) und Kundeninformationen (Schaffung jährlicher Informationspflichten).
Weiters wird dem Wirtschaftsminister die Möglichkeit eingeräumt, das öffentliche Interesse an der Errichtung von Erzeugungsanlagen bzw. Leitungen per Verordnung festzustellen. Durch die verfassungsrechtliche Verankerung dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass auch Behörden bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften, an diese Feststellung gebunden sind.
Neben den mit der Zielsetzung der Wettbewerbsbeschleunigung verbundenen Änderungen soll die vorliegende Novelle zum Anlass genommen werden, durch Änderungen bei der langfristigen Planung die Planungssicherheit der Übertragungsnetzbetreiber zu erhöhen und bei Projekten, die im Rahmen der langfristigen Planung anerkannt sind, die Verfahren zu beschleunigen.
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie den Entwurf, das Vorblatt, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung.
559_A_WettbewerbsbeschlG_Entwurf_neu.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Entwurf | 47 K |
559_C_WettbewerbsbeschlG_Vorblatt.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Vorblatt | 12.7 K |
559_D_WettbewerbsbeschlG_Erlaeuterungen.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Erläuterungen | 40 K |
559_B_WettbewerbsbeschlG_TGUE.PDF Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Textgegenüberstellung | 75 K |
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Hesse | Telefon 05 90 900-3358 | E-Mail hesse(at)fmmi(dot)at
