Bauproduktenrichtlinie
Überarbeitung der Bauproduktenrichtlinie - Binnenmarkt für Bauprodukte soll Wirklichkeit werden
Damit ein wirklicher Binnenmarkt für Bauprodukte entsteht, schlägt die Europäische Kommission vor, die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) durch eine neue Verordnung zu ersetzen, die alle verbleibenden rechtlichen und technischen Behinderungen des freien Verkehrs von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum beseitigen soll.
Zweck des Vorschlags ist die Einführung einer gemeinsamen Fachsprache, mit der Hersteller die Leistung und die Merkmale der Produkte beschreiben können, die sie auf den Markt bringen und an denen sie dann die CE-Kennzeichnung anbringen dürfen:
- Die Behörden der Mitgliedstaaten können ihre Anforderungen ebenfalls mit Hilfe dieser gemeinsamen Fachsprache formulieren, die hauptsächlich in harmonisierten europäischen Normen festgelegt ist.
- Die Anwender von Bauprodukten (Architekten, Ingenieure, Auftragnehmer, ...) werden so vollständig über die Leistung der Produkte informiert, die sie einsetzen wollen.
- Die CE-Kennzeichnung soll die Richtigkeit und die Zuverlässigkeit der Leistungserklärung gewährleisten.
- Der Vorschlag sieht flexible Regeln für die Hersteller vor, damit sie sich bei der Erstellung der Erklärung an die Marktbedürfnisse anpassen können.
Nähere Informationen unter finden Sie im Internet unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/construction/cpdrevision/cpd_revision_intro_en.htm
Bauprodukteverordnung: Vorschlag - englisch | 256 K |
Ihr Ansprechpartner
Karlheinz Rink | Telefon 05 90 900-3444 | E-Mail rink(at)fmmi(dot)at
