Sonstiges
ENTWÜRFE/STELLUNGNAHMEN
Altfahrzeuge-VO - Beschluss der Europäischen Kommission - Anhang II
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat beiliegend den im Amtsblatt der EU veröffentlichten Beschluss 2010/115/EU der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhangs II der Altfahrzeugerichtlinie (2000/53/EG) übermittelt.
Dieser Beschluss ist in Österreich umzusetzen und wird die entsprechende derzeit in Begutachtung befindlichen Anlage 2 in der AltfahrzeugeVO Novelle ersetzen.
Stoffverbote bestehen bezüglich der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in Werkstoffen und Bauteilen von Fahrzeugen. Die bisher geltenden Ausnahmen von diesen Stoffverboten sind regelmäßig zu überarbeiten.
Im Beschluss sind folgende Änderungen enthalten:
- Die bisherigen Ausnahmen für Blei-Lötmittel wurden nun auf zehn Anwendungen differenziert und teilweise zeitlich befristet.
- Die Ausnahme für Blei und Bleiverbindungen in Bindemittel für Elastomere (Kraftübertragung) wurde nicht verlängert. Die Ausnahme gilt noch für Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2009 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge.
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2010-115_Entsch_Annex_II_de.pdf Beschluss 2010/115/EU |
733 K |
Förderungsprogramm für Abfallvermeidungsmaßnahmen
"Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen", entsprechend diesem Grundsatz des modernen Ressourcenmanagements und den gesetzlichen Verpflichtungen hat die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) gemeinsam mit der Stadt Wien, dem Land Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Österreich ein Förderungsprogramm für Abfallvermeidungsmaßnahmen in Unternehmen (KMU und Großunternehmen), kommunalen Dienststellen und Betrieben, Vereinen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen initiiert.
Förderungswürdige Projekte in ganz Österreich sollten:
- gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle vermeiden (Obergrenze Investition bei gefährlichen Abfällen: EUR 35.000.-)
- technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein,
- zu konkreten Abfallvermeidungseffekten führen,
- ein möglichst effizientes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen
- und einen möglichst umfassenden Nachhaltigkeitseffekt ausüben.
Die geförderten Projekte werden mit einem einmaligen Zuschuss im Ausmaß von bis zu 30 Prozent der abfallrelevanten Kosten unterstützt. Die ausgewählten Projekte erhalten jedenfalls EUR 2.000.-, die maximale Fördersumme beträgt EUR 30.000.- Für NGOs, Schulen sowie gemeinnützige Vereine kann der Fördersatz auf bis zu 100 Prozent erhöht werden.
Die Einreichfrist für Förderanträge läuft bis zum 30. September 2010!
Als angefügte Dateien finden Sie FAQs, einen Langtext sowie drei Beispiele für bereits geförderte Projekte.
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FAQs |
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Foerderungsinitiative_Abfallvermeidung_2010_END.pdf Langtext |
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Beispiel 1 der geförderten Projekte |
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Werkschulheim_Felbertal_END.pdf Beispiel 2 der geförderten Projekte |
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Steinrieser_Herbert_GmbH_END.pdf Beispiel 3 der geförderten Projekte |
121 K |
EMAS III Verordnung in Kraft getreten
Am 22.12.2009 wurde die EMAS III Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Was ist EMAS:
EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem innerhalb der Europäischen Union. Die Abkürzung EMAS steht hierbei für "eco-management and audit scheme". Die gesetzliche Basis für EMAS bilden die EMAS-Verordnung und das österreichische Begleitgesetz UMG (Umweltmanagementgesetz). An EMAS können sich alle Organisationen der Privatwirtschaft sowie des öffentlichen Sektors freiwillig beteiligen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet EMAS insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen zu fördern.
Änderungen im Überblick:
Kern des EMAS Umweltmanagementsystems ist wie bisher die EN ISO 14001, die nun im Anhang II aufgenommen wurde. Die Zusatzanforderungen von EMAS sind dort direkt den einzelnen Abschnitten der ISO 14001 zugeordnet. Die EMAS III Verordnung ist außerdem von 18 auf 52 Artikel angewachsen, da eine Reihe von erläuternden EU-Leitfäden nun direkt in die Verordnung aufgenommen wurden. Außerdem wurden die bisher im Anhang V festgelegten Anforderungen für Zulassung, Überwachung etc. der Umweltgutachter in die Artikel des Verordnungtextes aufgenommen.
Global EMAS:
EMAS kann zukünftig weltweit angewendet werden (vergleiche Artikel 1). Aufgrund der Übergangsfristen sollten ab spätestens 2011 auch Standorte außerhalb der EU EMAS zertifiziert werden können. Bisher war ja eine EMAS Zertifizierung nur für Organisationen, die innerhalb der Mitgliedstaaten der EU, in Liechtenstein, Island und Norwegen ansässig sind, möglich.
Die EMAS III Verordnung ist 20 Tage nach Ihrer Veröffentlichung, also am 11.1.2010 in Kraft getreten und löst die EMAS II Verordnung ab.
Die EMAS III Verordnung finden Sie in der nachfolgenden Downloadbox.
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EMAS III Verordnung |
1.5 M |
Richtlinie ortsbewegliche Druckgeräte
Insbesondere zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen im harmonisierten EU-Binnenmarkt für Produkte sowie den internationalen Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser hat die Europäische Kommission eine Neufassung der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte für die Beförderung bestimmter Gase und Gegenstände vorgelegt.
Betroffen davon können insbesondere jene Unternehmen sein, welche die in Art 2 Abs 1 des vorgelegten Richtlinienvorschlages genannten Druckgeräte als Hersteller oder Importeure in Verkehr (Gemeinschaftsmarkt) bringen. Ebenso enthält die Richtlinie aber auch Verpflichtungen für die Bevollmächtigten von Herstellern oder Einführern bzw. Händlern, Eigentümer oder Verwendern von solchen ortsbeweglichen Druckgeräten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Bestimmungen jedoch nur auf ganz bestimmte Gase oder Gegenstände, wie in Art 2 Abs 1 Buchstabe b zweiter Unterabsatz genannt, beschränkt sein sollen.
In der folgenden Downloadbox finden Sie den Entwurf der Richtlinie.
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Ortsbewegliche_Druckgeraete-RL_Entw.pdf Ortsbewegliche Druckgeräte: Entwurf der Richtlinie |
121 K |
Anpassung der Elektrischen Sicherheitsvorschriften an den Stand der Technik
Im April 2009 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie (BMWFJ) einen Verordnungsentwurf zur Begutachtung ausgesandt, mit welchem unter anderem der derzeitige Ansatz der Elektrotechnikverordnung geändert werden sollte. Insbesondere sollte dabei eine Anpassung an das (flexiblere) Schema des Neuen Ansatzes der Europäischen Union vorgenommen werden. Da es eine Reihe von noch grundlegend zu diskutierenden und prüfenden Punkten gibt, wurde vereinbart, im kommenden Frühjahr einen Diskussionsprozess mit der Wirtschaft zu starten. Dabei sollten insbesondere die Auswirkungen auf Klein- und Mittelbetriebe genau betrachtet werden.
Aus Sicht des BMWFJ ist es aber dennoch erforderlich, die Normenlisten (verbindliche Sicherheitsvorschriften) der Elektrotechnikverordnung bereits jetzt an den Stand der Technik anzupassen. Dazu wurde eine Vorschlagsliste noch nach dem bestehenden System der Elektrotechnikverordnung übermittelt, welche nun zu prüfen wäre. Die Änderungen würden dann noch heuer in der Elektrotechnikverordnung umgesetzt werden.
Im Rahmen dieses Begutachtungsverfahrens sind die in der Liste vorgeschlagenen Streichungen bzw. Verbindlicherklärungen auf technische und wirtschaftliche Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Vertretbarkeit zu prüfen. Ebenso können weitere, in der Liste nicht enthaltene Normen zur Verbindlichkeitserklärung vorgeschlagen werden. Im Hinblick die Auswirkungen für neu herzustellende oder errichtende Anlagen/Betriebsmittel oder die Änderung bestehender Anlagen/Betriebsmittel ist auf die allgemeine Übergangsfrist nach § 5 Elektrotechnikgesetz bzw. die Regelung nach § 6 dieses Gesetzes hinzuweisen.
In der folgenden Downloadbox finden Sie die Normenliste.
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Anhaenge_zu_ETV2002-A1_Normenupdate-1.01.xls Normenliste |
371 K |
Elektrotechnikverordnung (ETV) und Niederspannungsgeräteverordnung
Die Elektrotechnikverordnung (ETV) und die Niederspannungsgeräteverordnung sollen laut beiliegenden Entwürfen geändert werden.
Betroffen von der Änderung sind insbesondere jene Mitglieder, die Elektrische Betriebsmittel oder elektrische Anlagen gemäß § 1 Elektrotechnikgesetz herstellen, vertreiben oder betreiben.
Kurzbeschreibung des wesentlichen Inhalts
Elektrotechnikverordnung
Neufassung der Elektrotechnikverordnung und Einführung eines österreichischen Konzepts des „Neuen Ansatzes“
Es soll in Österreich ein dem „Neuen Ansatz“ des EU-Binnenmarkrechts nachgebildetes System auch in der Elektrotechnikverordnung verwirklicht werden. In diesem Sinne möchte der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie:
- mehr den § 3 Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) konkretisierende Sicherheitsvorschriften (Artikel III § 3 des Entwurfs) für elektrische Anlagen definiert
- nur mehr wenig Bestimmungen für die Elektrotechnik und Normen für als „elektrotechnische Sicherheitsvorschriften“ für verbindlich erklärt (Artikel III § 5)
- stattdessen eine Vielzahl von Bestimmungen für die Elektrotechnik und Normen als „Elektrotechnik-Vorschriften“ definiert und diese mit einer Konformitätsvermutung ausgestattet (Artikel III § 6) werden.
Niederspannungsgeräteverordnung
Die einzige relevante Änderung in § 9 Abs. 1 betrifft den Ort der Anbringung der CE-Kennzeichnung.
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Entwurf Elektrotechnikverordnung 2009 |
102 K |
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Entwurf_ETV_2009_Erlaeuterungen.pdf Entwurf Elektrotechnikverordnung 2009 - Erläuterungen |
25 K |
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Entwurf Elektrotechnikverordnung 2009 - Vorblatt |
16.3 K |
AKTUELLE THEMEN
7. EU-Forschungsrahmenprogramm: Neue Ausschreibungsrunde 2010 geöffnet
Im Jahr 2011 stehen für Ausschreibungen im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. RP) rund 6 Milliarden EUR für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in nahezu allen Themenfeldern und der Spitzenforschung des Programms IDEAS zur Verfügung. Zusätzlich bietet das Programm PEOPLE hervorragende Möglichkeiten zur Förderung der Mobilität von ForscherInnen, um diese nach Österreich bzw. nach Europa zu holen. Mit 20.7.2010 wurde die neue Ausschreibungsrunde geöffnet. Details und Dokumente finden Sie unter: http://rp7.ffg.at/ausschreibungen
Unter http://rp7.ffg.at/ausschreibungsrunde_juli2010 finden Sie alle Links zu weiteren wichtigen Informations- und Serviceangeboten, wie z. B. Anbahnungsfinanzierung, regionalen Kontaktstellen zum 7. RP, KonsulentInnen, die Sie insbesondere beim konkreten Ausarbeiten von EU-Projektvorschlaegen unterstützen.
Als Nationale Kontaktstelle für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm in Österreich bieten Ihnen die ExpertInnen im Bereich für Europäische und Internationale Programme (EIP) der FFG ein breites Dienstleistungsangebot von Information, Beratung und Coaching bis zu interaktiven Trainings zum 7. Rahmenprogramm. Diese FFG-Beratungen sind effektiv: Projektvorschlaege, die im Detail von den ExpertInnen im EIP betreut werden, haben eine wesentlich höhere Chance auf Erfolg.
TAKE OFF Ausschreibung 2010
Am 6. Juli 2010 startete die diesjährige Ausschreibung von TAKE OFF, dem Luftfahrtforschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Die TAKE OFF Ausschreibung 2010 dient der Umsetzung eines spezifischen Teils der in der österreichischen FTI-Luftfahrtstrategie empfohlenen Maßnahmen und will Anreize zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen in identifizierten Marktsegmenten setzen. Im Rahmen der TAKE OFF Ausschreibung 2010 werden 5 Mio. € ausgeschrieben.
Die Einreichfrist endet am Freitag, den 8. Oktober um 12:00 Uhr.
Die Einreichung ist ausschließlich über eCall möglich. Alle relevanten Unterlagen zur TAKE OFF Ausschreibung 2010 finden Sie ab sofort auf der FFG - Homepage unter http://www.ffg.at/content.php?cid=695
3. Ausschreibung der Gemeinsamen Technologieinitiative "Fuel Cells and Hydrogen" (FCH JU)
Am 18. Juni 2010 wurde im Rahmen des 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramms die 3. Ausschreibung der Gemeinsamen Technologieinitiative Brennstoffzellen und Wasserstoff ("Fuel Cells and Hydrogen Joint Technology Initiative", FCH-JTI) für die Förderschwerpunkte 2010 veröffentlicht. Die Einreichungsfrist für Projektanträge endet am 13. Oktober 2010.
Das Gesamtbudget der Förderung beträgt 89,1 Mio. Euro und ist auf insgesamt 25 Topics verteilt.
Weitere Details zur Ausschreibung finden Sie unter http://rp7.ffg.at/fch-ju-2010-1.
CIP-EIP-ECO-INNOVATION-2010
Die Initiative CIP1 Öko-Innovation: Projekte zur erstmaligen Anwendung oder zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte (kurz: CIP Öko-Innovation) ist
Bestandteil des Programms „Unternehmerische Initiative und Innovation" (EIP), mit dem Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU2) unterstützt werden sollen. Das EIP zielt auf einen besseren Zugang von KMU zu Finanzmitteln, die Unterstützung von Diensten für Unternehmen und Innovation durch ein Netz von regionalen Zentren3, die Förderung der unternehmerischen Initiative und Innovation sowie die Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse ab, mit denen unternehmerische Initiativen und Innovation gefördert werden.
Details zur Ausschreibung (deutsche Fassung) finden Sie unter http://ec.europa.eu/environment/eco-innovation/docs/call10/call10_text_de.pdf.
Weitere Informationen unter http://ec.europa.eu/environment/eco-innovation.
Umweltkontrollbericht 2010
Das Standardwerk zur Umweltsituation in Österreich erscheint zum neunten Mal seit 1988. Für den Umweltkontrollbericht werden Daten und Informationen über den Zustand und die Belastungen der Umwelt zusammengefasst und ausgewertet. Der Schwerpunkt der Analyse liegt auf Entwicklungen der letzten drei Jahre. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit bereits umgesetzten Maßnahmen bewertet, daraus werden Handlungsoptionen für die Verbesserung der Umweltsituation in Österreich abgeleitet. Damit liegt eine aktuelle und fundierte Entscheidungsgrundlage vor. Der Umweltkontrollbericht 2010 richtet sich an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter der nationalen Umweltpolitik.
Den Umweltkontrollbericht finden Sie unter http://publikationen.lebensministerium.at/filemanager/download/65108.
Auszeichnung für Nachhaltigkeitsberichte
Ab sofort können sich österreichische Firmen und Betriebe für die Teilnahme am "Austrian Sustainability Reporting Award" (ASRA) anmelden. Auf der Internetseite der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (www.kwt.or.at) sind unter der Rubrik "Spezialgebiete" die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular abrufbar.
Mit dem ASRA zeichnet die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) im November 2010 zum 11. Mal österreichische Unternehmen aus, die im Geschäftsjahr 2009 die Forderung, nachhaltig zu wirtschaften, vorbildlich umgesetzt und in ihrem Nachhaltigkeitsbericht transparent dargestellt haben. Die Auszeichnung wird von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Zusammenarbeit mit dem Lebensministerium, dem Umweltbundesamt, der Industriellenvereinigung und respACT - austrian business council for sustainable development, der Wirtschaftskammer Österreich und der ÖGUT in folgenden vier Kategorien vergeben:
- Integrierter Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht
- Nachhaltigkeitsbericht großer Unternehmen
- Nachhaltigkeitsbericht Klein- und Mittelbetriebe (unter 250 Mitarbeiter)
- Nachhaltigkeitsbericht öffentlicher und privater Organisationen (nicht gewerblich oder industriell); z.B. Interessensvertretungen, Gemeinden, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser
Ziel des ASRA ist, den Trend zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung auf internationalem Niveau in Österreich zu fördern und auf innovative Berichte aufmerksam zu machen. Einsendeschluss ist der 30. September 2010.
Entscheidung der Europäischen Kommission „NER 300 RES&CCS-Förderung“
Die Europäische Kommission hat einen Beschluss über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen, und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien veröffentlicht.
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie den Beschluss der Kommission.
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Beschluss der Kommission (NER 300) |
208 K |
Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010
Anfang April hat die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2010 vorgelegt. Für die Monate April bis Dezember 2010 macht die Kommission konkrete Ankündigungen, wann sie welchen Vorschlag vorlegen wird. Darüber hinaus gibt es eine etwas vage Liste mit Initiativen, die „2010 oder später“ kommen. Zum ersten Mal bietet das Arbeitsprogramm der Kommission einem mehrjährigen Überblick über die geplante Arbeit, weist aber darauf hin, dass die Listen der über 2010 hinaus geplanten Maßnahmen nicht erschöpfend sind. Das Arbeitsprogramm bietet einen guten Überblick, welche Themen in den nächsten Monaten neu auf die Agenda kommen.
Kurze Zusammenfassung der Planungen im Umwelt- und Energiebereich:
Das Arbeitsprogramm der Kommission 2010 baut insgesamt natürlich auf der „Europa2020-Strategie“ auf, die in den letzten Wochen als Gesamt- und Grundsatzstrategie für die nächsten 10 Jahre diskutiert worden ist. Die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms liegen in vier Bereichen:
- Bewältigung der Krise
- „Agenda für Bürgernähe“
- Entwicklung einer globalen außenpolitischen Agenda
- Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU
Damit liegen Maßnahmen im Umwelt- und Energiebereich nicht im primären Fokus. Die konkrete Liste der Planungen weist aber doch Einiges aus diesen Bereichen auf:
Strategische Initiativen, „versprochen“ für 2010:
- Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur (strategische Initiative Nr. 19, geplant für 4. Quartal)
- Weißbuch zum Verkehr (strategische Initiative Nr. 18, 4. Quartal)
- Die aus der Europa2020-Strategie stammende Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ soll zuerst im Landwirtschaftsbereich angegangen werden. D.h. es soll zwar noch dieses Jahr eine globale „Vision für eine Energiewende“ entwickelt werden. Konkreter wird es 2010 aber zuerst in der Landwirtschaft.
Andere wichtige Initiativen, die 2010 und später geplant sind:
Umweltbereich:
- Review of the list of priority substances under the Water Framework Directive
- Directive on Water Efficiency of Buildings
Klimabereich:
- Eventuell: Possible Commission initiative to step up beyond 20% (20 to 30%) emission reduction
- Proposal for a revision of existing legislation to integrate mitigation and adaptation
- Revision of the EU Greenhouse Gas Monitoring Decision
Energiebereich:
- Revision des Energy Efficiency Action Plan
- Energie-Aktions-Plan 2011-2020
- Roadmap for low carbon energy system by 2050
- Proposal on transparency and integrity of wholesale market trading
- Legislative proposal for a regulatory framework on smart grids
Verkehrsbereich:
- Sustainable transport package
- Strategic Transport Technology Plan
Vereinfachungen:
Maßnahmen zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand sind u.a. geplant bei bestehenden Regelungen im Lärmbereich, bei Emissionen von nicht-straßentauglichen Maschinen, bei bestimmten Berichtspflichten bei „gefährlichen Substanzen“, zur Wasserqualität, bei Abfallstatistiken und bestimmten Lebensmitteln (siehe Anhang III).
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie das Arbeitsprogramm.
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EU-Kommission_Arbeitsprogramm-2010_de.pdf Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2010 |
61 K |
Nanoaktionsplan
Nachfolgend finden Sie den endgültigen Link zum fertigen Nanoaktionsplan auf den Seiten des Lebensministeriums bzw. das endgültige Dokument:
www.umweltnet.at/article/articleview/81646/1/7033
Ebendort sind auch die Stellungnahmen der Stakeholder aus dem Konsultationsverfahren einzusehen.
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Österreichischer Aktionsplan Nanotechnologie |
5.9 M |
Merkblatt- Meldeverpflichtungen der Batterienverordnung
Die österreichische Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008 verpflichtet Hersteller, Importeure, Eigenimporteure von Batterien sowie Sammler und Behandler von Altbatterien, bestimmte Meldungen an die Koordinierungsstelle über das Register des Lebensministeriums (edm.gv.at) abzugeben.
Mit April 2010 sind die Meldungen der in Verkehr gesetzten Batterien gemäß § 24 und die Meldung über die Sammlung und Behandlung von Batterien gemäß § 25 der Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) für das Kalenderjahr 2009, dem ersten vollständigen Meldejahr seit Inkrafttreten dieser Regelung, abzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass auch Eigenimporteure von Batterien für den Fall, dass kein Hersteller für die Rücknahme der Geräte- oder Fahrzeugbatterien vorhanden ist, gemäß § 26 Batterienverordnung entweder zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem oder zu Erfassung, Behandlung und Meldung der importierten Batterien verpflichtet ist.
Eine Liste der registrierten Eigenimporteure ist ebenfalls über das EDM-Register abrufbar: https://secure.umweltbundesamt.at/erasform/reports/eras_publicreport_menu.jsp?wfjs_enabled=true&zz=0.4844100739578764_0.37628545805204827
Nähere Informationen zu diesen Meldeverpflichtungen wurden nun in einem Merkblatt vom Lebensministerium zusammengefasst. Das Merkblatt finden Sie in der nachfolgenden Downloadbox; es kann auch unter folgenden Link abgerufen werden: www.umweltnet.at/article/articleview/81117/1/24348
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Information_20Meldeverpflichtungen_20der_20Batterienverordnung.pdf Merkblatt Meldeverpflichtungen |
33 K |
Altlastenatlas-Verordnung Novelle 2010
Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Information das Bundesgesetzblatt II 61/2010 zur Atlastenatlas Novelle 2010, das am 24. Februar 2010 veröffentlicht wurde.
Um die seit der Novelle der Altlastenatlas-VO, BGBl. II Nr. 325/2009, erarbeiteten Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Ausweisung weiterer Altlasten und der Änderung von Prioritätenklassen aufzunehmen, ist die Altlastenatlas-VO neuerlich zu novellieren.
Inhalte der Novelle:
- Erweiterung einer Altlast (T5 Dachpappenfabrik Rum).
- Festlegung der Prioritätenklasse bei zwei Altlasten (N46 Tanklager Mare und O51 Hausmülldeponie Hollaberergraben).
- Änderung der Prioritätenklasse von „2“ auf „3“ bei einer Altlast (S1 Deponie Anif).
- „Gesicherte“ Änderung der Prioritätenklasse bei drei Altlasten (N18 OMV Raffinerie Schwechat, W4 Lackenjöchel und W13 Spitzau).
- Änderung der Prioritätenklasse als „saniert“ bei einer Altlast (N21 VOEST-Schredderanlage Laxenburg).
- Ausweisung der Prioritätenklasse entsprechend den vorgenommenen Maßnahmen teilweise als „gesichert“ und teilweise als „saniert“ bei einer Altlast (N28 Linoleumfabrik Brunn am Gebirge).
- Aufnahme von aktuellen Änderungen der Grundstücksnummern, welche insbesondere auf Änderungen des Katasterplans zurückzuführen sind.
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BGBl. II 61/2010 zur Atlastenatlas Novelle 2010 |
55 K |
Elektroaltgeräte ReUse-Leitfaden
Der „Leitfaden für die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich“ dokumentiert die Ergebnisse der ReUse-Plattform, welche – initiiert durch das Lebensministerium und organisiert von KERP – im Zuge eines einjährigen Diskussionsprozesses Vorschläge zur Erhöhung der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich erarbeitete.
Dieser Leitfaden biete einen Überblick über die aktuelle Situation, Potenziale und gesetzliche Rahmenbedingungen im ReUse-Bereich und konkrete Handlungshilfen für Akteure.
Es wurden folgende allgemeine Schlussfolgerungen getroffen, dass Absatzpotentiale für Reuse-Geräte vorhanden sind, es jedoch in Österreich bislang an der nötigen Marktdurchdringung fehlt. Folgende Maßnahmen und Instrumente sind geeignet und notwendig, die Marktdurchdringung zu erhöhen:
- überregionales Marketing
- überregionale Kooperationen und Logistikausgleich bei der Beschaffung
- einheitliche Qualitätssicherung
- Stärkung des Sektors durch mehr Professionalisierung
Den Leitfaden finden Sie in der nachfolgenden Downloadbox.
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Leitfaden für die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Österreich |
4.8 M |
Umsetzung und Revision der EU-IPPC-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat Auslegungsleitfäden und FAQs zur Richtlinie veröffentlicht. Gleichzeitig schreiten die Arbeiten für eine mögliche Revision voran. Kürzlich wurde dazu eine allgemeine Konsultation gestartet.
Auslegungsleitfäden zur IPPC-Richtlinie
Vor Kurzem hat die Europäische Kommission zwei - nur in englischer Sprache erhältliche - Auslegungsleitfäden sowie eine Reihe von FAQ’s zur IPPC-Richtlinie unter http://ec.europa.eu/environment/ippc/general_guidance.htm#4 veröffentlicht.
Die Leitfäden sind nicht verbindlich. Dennoch sollten die Leitfäden beachtet werden. So enhält das Papier „Guidance on Interpretation of „Installation“ and „Operator“ for the Purposes of the IPPC Directive” Aussagen über die mit einer IPPC-Kernanlage verbundene weitere Anlagenteile, auf die selbstverständlich auch alle IPPC-Anforderungen anzuwenden sind.
Von den einzelnen FAQs erscheinen beachtenswert:
- Die Auslegung zum Verhältnis der IPPC-Richtlinie und der Deponie-Richtlinie
- Zur „chemischen Umwandlung im industriellen Umfang“
- Die Auslegung zum „Wirkbad“
BAT Referenzdokument "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen"
Das BAT (Best Available Techniques) Referenz-Dokument (BREF) "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (STM)“ fasst den Informationsaustausch unter Bezug auf Artikel 16(2) IPPC Direktive 96/61/EC zusammen. Der Schwerpunkt dieses Dokuments liegt auf der Interpretation des Begriffs “Wirkbäder“. Übersteigt das Volumen die 30 m³-Grenze, so fällt die Anlage unter die IPPC Direktive - mit allen Konsequenzen.
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BAT-Referenzdokument Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen |
6.0 M |
BAT Referenzdokument "Oberflächenbehandlung mit org. Lösungsmitteln"
Das BAT-Dokument "Oberflächenbehandlung mit org. Lösungsmitteln" wurde im Juli 2007 veröffentlicht und ist gilt seitdem als Leitfaden für den Stand der Technik in der Oberflächenbearbeitung mit organischen Lösungsmitteln.
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BAT Referenzdokument "Oberflächenbehandlung mit org. Lösungsmitteln" |
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Ihre Ansprechpartnerin
Claudia Hübsch | Telefon 05 90 900-3366 | E-Mail huebsch(at)fmmi(dot)at
