Jump to Content
Jump to Subnavigation

Luft/Klima

ENTWÜRFE/STELLUNGSNAHMEN

PRTR-Protokoll/Novelle des Umweltinformationsgesetzes

Die Republik Österreich ist Vertragsstaat der Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) sowie zweier zur näheren Durchführung dieser Konvention verabschiedeter Protokolle über die strategische Umweltprüfung (SUP) sowie ein Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister. Die österreichische Bundesregierung möchte nun beide Protokolle ratifizieren. Während für das SUP-Protokoll bereits entsprechende Umsetzungsmaßnahmen ergriffen wurden, sind nach Ansicht der Bundesregierung zusätzliche legistische Maßnahmen notwendig, um auch das PRTR-Protokoll ratifizieren zu können.  

Neben den Entwürfen der für die zur Ratifizierung innerstaatlich notwendigen Rechtsakte hat das zuständige Bundesministerium auch einen Entwurf für Maßnahmen zur Umsetzung des PRTR-Protokolls vorgelegt. Diese zielen auf eine Erweiterung des Umweltinformationsgesetzes ab.

In der folgenden Downloadbox finden Sie den Text des Bundesministeriums.

UIG_Novelle_2009_BE_Text_e-Recht.pdf

UIG-Novelle 2009: Text des Bundesministeriums

18.0 K

Novelle des Immissionsschutzgesetzes Luft

In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie zur Begutachtung und Stellungnahme die Novelle des Immissionsschutzgesetzes Luft. Die Novelle erfolgt in Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinie der EU (CAFE-RL), die als Neuerung vor allem ein Regelungsregime für den Ultrafeinstaub PM 2,5 einführt. Darüber hinaus sieht der Entwurf aber eine Reihe von EU-rechtlich nicht erforderlichen Verschärfungen gegenüber dem status quo vor, von denen sämtliche Wirtschaftsbereiche tangiert werden.

In Kürze die wichtigsten Punkte:

  • Neuer Ziel/Grenzwert für Feinstaub PM 2,5
  • Im derzeitigen Entwurf keine Grenzwertanpassung bei PM10 und NOx an die EU Werte
  • § 13: Der bisherige „Schutz“ von Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, wird eingeschränkt;
    Eingriffe sind möglich, wenn Emissionsverordnungen älter als 10 Jahre sind;
    Mögliche bundesweit verordnete Verwendungsverbote für mobile Maschinen und Geräte
  • § 14: Werkverkehr sowie Ziel- und Quellverkehr sind nicht mehr von Verkehrsbeschränkungen generell ausgenommen (vgl. neue Beschränkung nach EURO Klassen in Anl. 9)
  • § 20 (3): Anlagengenehmigung in luftbelasteten Gebieten bleibt lt. Entwurf in der bestehenden Form vorerst erhalten (Achtung: Hier kommen sicher noch Interventionen!)
    Es fehlen im Entwurf wesentliche Elemente der Luftqualitäts-RL (Abgrenzung ArbeitnehmerInnenschutz; Irrelevant von Überschreitungen in bestimmten nicht bewohnten Gebieten)

Novellenanordnungen_IG-L_Novelle_2009.pdf

Begutachtung & Stellungnahme Novelle d. Immissionsschutzgesetzes Luft

92 K

AKTUELLE THEMEN

Start der 3. Ausschreibung des Austrian Climate Research Programme (ACRP)

Am 15.6.2010 startete der Klima- und Energiefonds die 3. Ausschreibung des Austrian Climate Research Programme (ACRP). Dieses Förderprogramm ist mit 5 Mio. Euro dotiert. Im Rahmen dieser Ausschreibung unterstützt der Klima- und Energiefonds ein breites Spektrum an Forschungsthemen. Ziel dabei ist, die durch den Klimawandel verursachten Auswirkungen auf die Umwelt zu erforschen und wissenschaftlich fundierte Strategien zu entwickeln, um einerseits die Anpassung an den Klimawandel zu schaffen und andererseits seine Folgen erträglich und beherrschbar zu machen. Aufgrund der internationalen Bedeutung der Thematik, und der Einbeziehung internationaler Experten bei der Jury, findet die Ausschreibung in Englisch statt.

Die Ausschreibung läuft bis 15. September 2010.

Nähere Informationen und Einreichunterlagen erhalten Sie unter www.klimafonds.gv.at.

Klimaschutzbericht 2010

Die Kyoto-Zielperiode hat begonnen: Im Jahr 2008 beträgt die österreichische Treibhausgasbilanz 86,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Im Klimaschutzbericht 2010 hat das Umweltbundesamt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Detail analysiert. Seit 2005 ist ein abnehmender Trend festzustellen - zurückzuführen auf den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energieträger und Energie-Effizienzmaßnahmen. Trotzdem lagen die Emissionen 2008 noch 6,9 Mio. Tonnen über dem jährlichen Durchschnittswert des Kyoto-Ziels.

Nähere Informationen finden Sie unter www.umweltbundesamt.at/presse/lastnews/newsarchiv_2010/news100601/.

Entscheidung über die Gesamtzahl der CO2-Emmissionszertifikate

Am 9.7.2010 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre bereits mit Spannung erwartete Entscheidung über die Gesamtzahl der CO2-Emmissionszertifikate („caps“) für die gesamte Europäische Union für das Jahr 2013. Die Anzahl der Zertifikate definiert, wie viel CO2-Emissionen innerhalb der EU im Jahr 2013 emittiert werden dürfen. Für das Jahr 2013 sind demnach 1,927 Milliarden Zertifikate für die gesamte EU vorgesehen. Diese Vorgangsweise entspricht Artikel 9 der revidierten EU Emissionshandelsrichtlinie. Die Festlegung der Zuteilungen basiert auf den „National Allocation Plans“ zwischen 2008 und 2012. Pro Jahr muss die Zuteilung um durchschnittlich 1,74 Prozent reduziert werden. Auf der Website der Generaldirektion Umwelt werden die Details erläutert.

Entscheidung: http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/pdf/dec_4658.pdf

Website der Generaldirektion Umwelt: http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/ets_post2012_en.htm

Die Anzahl der Zertifikatemenge sagt noch nichts über den Anteil der freien Zertifikate aus; diese werden erst nach der Erhebung der Electricity Generators genau abgegrenzt.

Nach oben

PRTR-Register im www freigeschaltet

Nachfolgend finden Sie den Link zur vom Umweltbundesamt freigeschalteten PRTR-Seite (Pollution Release and Transfer Register): www5.umweltbundesamt.at/PRTR-web/state.do;jsessionid=05E197DD08C4F5458A01DDE27D61D916?wfjs_enabled=true

Entsprechende Meldungen in der österreichischen Presse:

PRTR Register online

Von der Europäische Kommission und der Europäische Umweltagentur wurde am 9. November 2009 ein Europäisches Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister online gestellt über das die die nach der EG-PRTR-Verordnung Nr. 166/2006 meldepflichtigen Unternehmen abgerufen werden können: das Europäische PRTR.

Es enthält Informationen über Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen in die Luft, in Gewässer und in den Boden in ganz Europa. Es beinhaltet die Jahresdaten für 91 Stoffe und erfasst mehr als  24.000 Anlagen in 65 Wirtschaftszweigen. Darüber hinaus liefert es zusätzliche Informationen, z. B. zu Menge und Art der Abfälle, die sowohl innerhalb jedes Landes als auch grenzüberschreitend von Industriebetrieben zu Abfallentsorgern verbracht werden.

Unter folgendem Link ist es seit gestern möglich die nach der EG-PRTR-Verordnung (VO (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates) meldepflichtigen Unternehmen abzurufen: http://prtr.ec.europa.eu

PRTR-Leitfaden auf UBA-Website

Als Unterstützung für die österreichischen Betriebe und Behörden bei der Erfüllung ihrer Melde- und Prüfpflichten zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister PRTR hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden erstellt. Die einzelnen Kapitel des Berichts für die unterschiedlichen Branchen werden in den nächsten zwei Wochen unter veröffentlicht. 

Der Leitfaden enthält neben einer Zusammenstellung der PRTR-Berichtspflichten auch die zusätzlichen Änderungen und Ergänzungen gegenüber der früheren EPER-Berichtspflicht und ist als Ergänzung zum Leitfaden der Europäischen Kommission konzipiert. Der PRTR-Leitfaden wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und des Bundesministeriums für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erstellt. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.umweltbundesamt.at/presse/lastnews/newsarchiv_2008/news29042008.

Emissionshandel

Ende März 2009 wurde im Europäischen Rat über folgende Rechtsakte des Klima- und Energiepakets abgestimmt:

Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) sowie über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (Effort Sharing). In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie die endgültige Version der ETS-Richtlinie als auch die Entscheidung zum „Effort Sharing“ in deutscher und englischer Sprache.

ETS-Richtlinie-endgueltig.pdf

ETS-Richtlinie - endgültig

389 K

Effort_Sharing_Entscheidung.pdf

Entscheidung zum Effort-Sharing

231 K

ETS-Directive_final.pdf

ETS-Directive - final

361 K

Effort_Sharing_Decision.pdf

Decision Effort-Sharing

200 K

Ihre Ansprechpartnerin

Ulrike Witz | Telefon 05 90 900-3459 | E-Mail witz(at)fmmi(dot)at

Seite empfehlen Nach oben

Firmen- & Produktsuche

Finden Sie eine Vielzahl von Produkten unserer Mitgliedsfirmen
Mehr dazu

Reach-Helpdesk

Service für FMMI- Mitglieder
Mehr dazu

metall bringt's

Lehrlings- offensive des FMMI
Mehr dazu

IMFT

Sichern Sie sich Ihren Vorsprung!
Mehr dazu