Energie
ENTWÜRFE/STELLUNGNAHMEN
Sytemnutzungstarife –VO 2012
Mit November 2011 hat die Energie Control Kommission Entwurf der Sytemnutzungstarife –VO 2012 veröffentlicht. Sie finden den Gesetzesentwurf sowie Vorblatt und Erläuterungen nebst einer Grafik mit der Entwicklung der Netzentgelte in der unten stehenden Datenbox.
Um allfällige Stellungnahme zu diesem Entwurf an hesse(at)fmmi(dot)at wird bis zum 25. November 2011 gebeten.
SNT-VO_2012_Entwurf_Begutachtung_20111103.pdf VO_Entwurf | 79 K |
Erlaeuterungen_Begutachtung_20111031.pdf Vorblatt und Erlaeterungen | 63 K |
Grafiken_Tarifaenderungen_Strom.pdf Grafik Tarifaenderungen | 1.1 M |
Ökostromgesetz 2012 im Ministerrat beschlossen
Am 15. Juni wurde das Ökostromgesetz 2012 mit folgenden Eckpunkten im Ministerrat beschlossen:
Aufstockung der Fördervolumina/Abbau der Warteschlangen
Künftig sollen statt bisher 21 Millionen Euro pro Jahr 40 Millionen Euro (für die Jahrgänge 2012 bis 2015) an Förderungen für den Ausbau von Ökostrom bereitgestellt werden.
Für den Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll ein zusätzliches Unterstützungsvolumen von 60 Mio. für Windkraft und 28 Mio. für Photovoltaik über die Laufzeit von 13 Jahren zur Verfügung stehen. Dieses muss von den Konsumenten finanziert werden. Für den Abbau der Wartelisten im Bereich Wasserkraft werden zusätzlich einmalig 20 Mio. zur Verfügung gestellt.
Finanzierungsmodell
- NE 1-3 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
- NE 4 35.000 Euro (statt 15.000 Euro) pro Zählpunkt
- NE 5 5.200 (statt 3.300 Euro) pro Zählpunkt
- NE 6 420 (statt 300 Euro)
- NE 7 10 (statt 15 Euro) pro Zählpunkt
Eine Ausnahme gilt für alle Haushalte, die von der GIS befreit sind. Diese werden nur mit maximal 20 Euro an Ökostromkosten belastet.
Als Ersatz für den wegfallenden Verrechnungspreis werden die Mehrkosten über einen „Ökostromförderbeitrag" aufgebracht, der als Aufschlag auf das Systemnutzungs- und Systemverlustentgelt aufgeschlagen werden (Messengelt wird davon ausgenommen).
Die Zählpunktpauschale (aktuell ca. 114 Mio. Euro) wird für die Netzebenen 1-6 angehoben. Für die Netzebene 7 erfolgt eine Absenkung.
Inkrafttretensbestimmung
Mit Ausnahme des Abbaus der Warteschlangen, der sofort in Kraft treten soll, treten alle Bestimmungen erst nach Genehmigung der Kommission in Kraft.
Photovoltaic
Künftig kann eine kombinierte Förderung von Investitionszuschüssen und Einspeisetarife vorgesehen werden, eine Förderung für Anlagen über 500 kW ist jedenfalls von Einspeisetarifen ausgeschlossen.
Rohstoffabhängige Anlangen
- Technologiebonus von 2 Cent/kWh für Biogasanlagen, die Biogas in Erdgasqualität aufbereiten. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
- KWK-Bonus von 2 Cent/kWh für Anlagen auf Basis von Biomasse oder Biogas bleibt. Zusätzlich zu Einspeisetarifen.
- Erweiterungs-Bonus: bestehende Biomasse und Biogasanlagen, die Anlagen um mindestens 15% erweitern, bekommen zusätzlichen zum alten Tarif 1 Cent/kWH
- Betriebskostenzuschuss: Muss-Bestimmung, dass für Biogasanlagen ein „Betriebskostenzuschlag" von max. 4 Cent/kWh zu verordnen ist, wenn aufgrund der Kostensteigerung im Vergleich zum Betriebsjahr 2006 die Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden können. ·
Nachfolgetarife für rohstoffabhängige Anlagen: Wirtschaftsminister HAT nach Ablauf der Kontrahierungspflicht für rohstoffgebunden Anlagen eine Nachfolgetarif per Verordnung festzusetzen, sofern Brennstoffnutzungsgrad von 60 vH erreicht.
Rohstoffabhängige Anlagen erhalten verschiedene Boni:
Zeitplan
- Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
- Beschlussfassung im Plenum des NR noch vor der Sommerpause
- Inkrafttreten: Herbst 2011
AKTUELLE THEMEN
Lebensministerium veröffentlicht Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010"
Auch im Jahr 2011 hat das Lebensministerium die bekannte Broschüre der „Erneuerbaren Energie in Zahlen" veröffentlicht. Darin werden Daten für das Jahr 2010 aus der aktuellen, von Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam beauftragten Energiebilanz in verständlicher und grafisch ansprechender Art und Weise aufgearbeitet und mit wichtigen zusätzlichen Datenquellen präsentiert. Neben der Darstellung der energetischen Entwicklung der einzelnen Sparten der Erneuerbaren werden auch die Bedeutung für den Klimaschutz und die volkswirtschaftlichen Effekte analysiert um so einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energieträger zu ermöglichen und ein Verständnis zu aktuellen Trends und Treibern auf diesem Gebiet geschaffen.
Die Zahlen zeigen, dass derzeit 30,8% des energetischen Endverbrauchs insgesamt und 65,3% des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden . Abzüglich der Großwasserkraft werden dadurch in Österreich 15,98 Millionen Tonnen an CO2 eingespart. Der traditionell starke Sektor der Holzbrennstoffe, der einen Beitrag von 32,4% zum erneuerbaren Endenergieaufkommen hat, ist auch 2010 um 6,1% gestiegen. Der zweite traditionell gewachsene Sektor der Wasserkraft hat im Referenzjahr einen Beitrag von 39,5% zum gesamten Endenergieaufkommen geleistet. Das entspricht einem Anstieg von 1,2% im Vergleich zu 2009 trotz geringeren Niederschlags und damit geringerer Wasserführung der österreichischen Flüsse.
Beim erneuerbaren Strom ist vor allem der starke Zuwachs der Photovoltaik zu erwähnen. Eine nahezu Verdopplung der installierten Leistung auf mittlerweile 95,5 MW konnte durch die Anreize in Form von Investitionszuschüssen und tariflichen Förderungen erreicht werden.
In Verbindung mit der steigenden Gebäudeeffizienz von Wohngebäude, die einen geringeren Heizwärmebedarf haben, werden auch Technologien wie Wärmepumpen und Solarthermie für die Heizung von Gebäuden interessant. Das ist auch am steigenden Absatz dieser Technologie ersichtlich. So waren 2010 bereits circa 180.000 Wärmepumpen und 4,5 Millionen m2 thermische Sonnenkollektoren in Betrieb. Die optimale Verbindung von Investitionen in thermische Sanierung und erneuerbarer Energie lässt sich anhand dieser Technologien beispielhaft darstellen.
Die Energieautarkie Österreichs ist auch weiterhin der Zielpfad bis 2050. Das bringt Österreich nicht nur Versorgungssicherheit für die Zukunft sondern garantiert auch tausende green jobs. Allein in dieser Branche wird ein Umsatz von 5,229 Milliarden Euro erwirtschaftet, das ist ein Zuwachs um mehr als 5% im Vergleich zu 2009. Die Anzahl der Green Jobs liegt bei knapp 37.700 Vollzeitarbeitsplätzen und ist im Vergleich zu 2009 um fast 2% gewachsen.
Fazit der Broschüre ist, dass in Österreich in den vergangenen Jahren bereits große Schritte in Richtung nachhaltiger Energieversorgung getan wurden. Durch vielfältige Maßnahmen sowie durch die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen wurden Erneuerbare Energieträger ein fixer Bestandteil der österreichischen Energieversorgung.
Die vollständige Broschüre "Erneuerbare Energie in Zahlen 2010" finden Sie in der unten stehenden Datenbox.
Erneuerbare_Energie_in_Zahlen_2010_web-1.pdf Erneuerbare Energie in Zahlen 2010 | 1.6 M |
Ökodesign-Richtlinie: Vorbereitung des Arbeitsplans für 2012-2014
Auf Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie) hat die EU-Kommission die Möglichkeit, Mindestanforderungen für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften festzulegen. Die dabei verfolgten Prinzipien beruhen auf den Grundsätzen und dem Instrumentarium der CE-Kennzeichnung. Nach die ursprüngliche Regelung aus dem Jahr 2005 auf energiebetriebene Produkte beschränkt war, erfolgte durch die Neufassung der Richtlinie (RL 2009/125/EG) (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:285:0010:0035:de:PDF) eine Ausweitung auf energieverbrauchsrelevante Produkte.
Nachdem in der ersten Phase primär Konsumgüter von der Ökodesign-Richtlinie betroffen waren, verlagert sich der Schwerpunkt zunehmend auch in den Dienstleistungs- und Industriebereich (Heizung/Lüftung/Klima, Industrieöfen, Maschinen, ...).
Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte gerät nunmehr vor allem auch der Baubereich in den Fokus.
Welche Produktgruppen von verbindlichen Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung, insbesondere den Energieverbrauch, betroffen sind, wird jeweils auf Basis von wissenschaftlichen Studien entschieden. Bisher gab es so insgesamt 38 Ausschreibungen.
Da die Ökodesign-Richtlinie vorsieht, dass alle drei Jahre ein Arbeitsplan über die möglichen Produktkategorien für zukünftige Verordnungen der Kommission erstellt wird, hat die Kommission für das nächste Arbeitsprogramm (2012 bis 2014) aktuell eine Studie (Link: http://www.ecodesign-wp2.eu/) durchführen lassen, deren Endbericht bereits als Entwurf veröffentlicht wurde. Die Top-Kandidaten sind nach dem derzeitigen Stand der Diskussion sind:
- Wasserarmaturen
- Dampfkessel
- Isoliermaterialien für Gebäude
- Beleuchtungsregelungen
- Produkte für Fenster
- Heizungsregelungen
- Verdrängerpumpen
- Server und Speichermedien
- Detergentien
- mobile Stromaggregate
- stationäre landwirtschaftliche Geräte
- Aufzüge
- Logistik-Ausrüstung (z.B. Förderbänder, Krane, Hebezeuge)
- Mobiltelefone
- Elektrische (Wasser-)Kocher
- mobile landwirtschaftliche Geräte
- Gewerbliche Heißgetränkesysteme
- Base station subsystems (BSS) für GSM und UMTS
- Haushaltsaudioprodukte
- Mobile Baumaschinen
Der Projektabschluss wird im Oktober 2011 erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.wko.at/ecodesign.
Infomationen zum Arbeitsprogramm 2012-2014 finden Sie auf http://www.ecodesign-wp2.eu/.
Ökostromverordnung 2011
Am 28. Jänner 2011 wurde im BGBl. II Nr. 25/2011 die Ökostromverordnung 2011 kundgemacht. Dabei wurden die Einspeisetarife in gleicher Höhe wie für 2010 um ein Jahr verlängert. Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft.
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie die Verordnung.
2011-25_OEkostrom-Verordnung_2011.pdf Ökostromverordnung 2011 | 84 K |
Neuer Förderschwerpunkt SMART ENERGY DEMO
Da Forschungsfelder wie Gebäudeeffizienz, intelligente Energiesysteme und -netze, integrierte erneuerbare Energieerzeugung und verbraucherseitige Lösungsansätze durchaus zu den österreichischen Stärken zählt, gibt es berechtigte Chancen österreichischer Akteure bei der Themenlinie SMART CITIES des EU-SET-Plans eine Rolle zu spielen.
Um in die Lage zu kommen, sich im Rahmen des SET-Plans mit europaweit sichtbaren Demonstrationsvorhaben einzubringen, sind im Rahmen einer nationalen Aufbauphase geeignete Konsortien aufzubauen, Konzepte zu entwickeln und entsprechende Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Angriff zu nehmen. Dies soll durch einen entsprechenden Förderschwerpunkt, der gemeinsam mit dem Klimafonds entwickelt wurde, unterstützt werden. Unter dem Motto „Smart Energy Demo – fit4set“ wurde am 15. Dezember 2010 die erste Ausschreibung mit dem "Smart Energy Day" gestartet.
Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung erhalten sie auf der Homepage www.smartcities.at. Aber auch die Ergebnisse der Kick off Veranstaltung "Smart Energy Day" können unter www.energiesystemederzukunft.at/results.html/id6300 abgerufen werden. Alle Vorträge sind auf einem eigenen YouTube-Kanal abrufbar: www.youtube.com/view_play_list?p=4356A0252E5B555D.
Energieforschungsstrategie - Ergebnis der Umfrage zur Priorisierung
Die Ergebnisse der Umfrage zur Priorisierung von Technologien und Themen sind online. In der Einschätzung der TeilnehmerInnen zeigen sich viele Übereinstimmungen aus denen klare Vorgaben für die Umsetzungsphase abgeleitet werden können. Die Ergebnisse finden Sie unter www.energieforschungsstrategie.at/sites/energiestrategie.at/files/Priorisierungsumfrage.pdf.
Nationaler Aktionsplan Erneuerbare Energie
Am 1.7.2010 wurde der Nationale Aktionsplan Erneuerbare Energie nach Brüssel gemeldet und im Rahmen einer Pressekonferenz von Bundesminister Mitterlehner vorgestellt. Dieser Aktionsplan, auch "Template" genannt, beschreibt den Weg, wie Österreich bis zum Jahr 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 34 Prozent erhöhen will. Unabhängig davon wird der Anteil der Erneuerbaren Energie am Bruttoendenergieverbrauch in Österreich weiter ausgebaut werden. Der noch stärkere Einsatz von Wasserkraft, Wind, Photovoltaik und Biogas zur Stromerzeugung, sowie Solarthermie, Holz, Hackschnitzel und Pellets zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung ist gewünscht und geplant.
Die Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten finden Sie auf der EU-Transparenzplattform unter http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/action_plan_en.htm.
Ausbauziele für EE bei EU-Kommission eingereicht
Gemäß Richtlinie 2009/28/EG mussten alle EU-Mitgliedsstaaten bis 31.12.2009 der EU-Kommission eine Vorausschätzung bekanntgeben, ob sie die Ausbauziele für Erneuerbare Energie bis 2020 erreichen werden.
Den Angaben der Mitgliedstaaten nach dürfte die EU ihr Ziel, 2020 insgesamt 20 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen zu produzieren, erreichen. Die meisten Staaten sind sicher, die von der Kommission vorgegebenen Ziele zu erreichen. Auch Österreich gibt an, sein 34%-Ziel zu erfüllen. Dänemark, Schweden, Spanien und Deutschland gehen sogar davon aus, ihr nationales Ziel zu übertreffen.
Unter folgendem Link finden Sie die von den Mitgliedsstaaten eingereichten Dokumente: http://ec.europa.eu/energy/renewables/transparency_platform/forecast_documents_en.htm
Systemnutzungstarife-Verordnung 2010 - VO-Text | 127 K |
Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz im Energiebereich
Ziel des Gesetzes-Entwurfs ist die Erhöhung des Wettbewerbs im Strom- und Gassektor durch die Beschleunigung und Vereinfachung der Lieferantenwechsel (3-Wochen Frist), die Erhöhung der Transparenz bei Rechnungen (u.a. getrennte Rechnungslegung für Energie und Netz) und Kundeninformationen (Schaffung jährlicher Informationspflichten).
Weiters wird dem Wirtschaftsminister die Möglichkeit eingeräumt, das öffentliche Interesse an der Errichtung von Erzeugungsanlagen bzw. Leitungen per Verordnung festzustellen. Durch die verfassungsrechtliche Verankerung dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass auch Behörden bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften, an diese Feststellung gebunden sind.
Neben den mit der Zielsetzung der Wettbewerbsbeschleunigung verbundenen Änderungen soll die vorliegende Novelle zum Anlass genommen werden, durch Änderungen bei der langfristigen Planung die Planungssicherheit der Übertragungsnetzbetreiber zu erhöhen und bei Projekten, die im Rahmen der langfristigen Planung anerkannt sind, die Verfahren zu beschleunigen.
In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie den Entwurf, das Vorblatt, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung.
559_A_WettbewerbsbeschlG_Entwurf_neu.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Entwurf | 47 K |
559_C_WettbewerbsbeschlG_Vorblatt.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Vorblatt | 12.7 K |
559_D_WettbewerbsbeschlG_Erlaeuterungen.pdf Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Erläuterungen | 40 K |
559_B_WettbewerbsbeschlG_TGUE.PDF Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz - Textgegenüberstellung | 75 K |
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Hesse | Telefon 05 90 900-3358 | E-Mail hesse(at)fmmi(dot)at
