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Abfall

ENTWÜRFE/STELLUNGNAHMEN

Elektronisches Datenmangement-Auswandersatzverordnung

Am 6.12.2011 wurde im Bundesgesetzblatt die EDM-Aufwandersatzverordnung (BGBl II Nr. 404/2011) verlautbart.

Die Verordnung ist mit 1.1.2012 in Kraft getreten und sieht einen Aufwandersatz für die Sicherstellung des regulären Betriebs und der Wartung funktionsfähiger Anwendungen des Elektronischen Datenmanagements (EDM) vor.

Direkt von der Zahlungsverpflichtung betroffen sind die im Bereich der ElektroaltgeräteVO und BatterienVO genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme. Erste Zahlungen für das Kalenderjahr 2012 haben bis spätestens 30. Juni 2013 zu erfolgen.

Zur Sicherstellung der Transparenz und zur Beratung über technische Fragestellungen aber auch insbesondere über die konkrete Berechnung der Kosten des Betriebs und der Wartung der EDM-Anwendungen ist ein Beirat beim BMLFUW einzurichten. Die Mitsprache des Beirats (Besetzung ua mit 2 Vertretern der WKÖ) bei der Erstellung der Vorschaurechnung für den Aufwandersatz konnte in Gesprächen mit dem BMLFUW insoweit noch verbessert werden, als der Dienstleister (derzeit UBA) das Beratungsergebnis des Beirats bei der Vorschaurechnung auch entsprechend berücksichtigen muss.

BGBL_ll_Nr404_2011_EDM_Aufwandersatzverordnung.pdf

EDM-Aufwandersatzverordnung (BGBL ll Nr. 404/2011

Entwurf Abfallende-Kriterien für Plastikabfälle

Nachfolgender Entwurf der Technischen Studie zu „END-OF-WASTE CRITERIA FOR WASTE PLASTIC FOR CONVERSION“, wurde im November 2011 vom JRC vorgestellt.

Basierend auf den Ergebnissen der Studie soll eine EU-Abfallendeverordnung zu Kunststoffen erstellt werden. Wie aus dem Entwurf zu entnehmen ist, sind noch viele Fragen offen.

So z.B. wann und für welches Material ein Abfallende möglich sein soll. Auch wie mit Kunststoffen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten (siehe Frage 25) sowie Altfahrzeugen umzugehen ist, ist noch nicht ausdiskutiert. Einigkeit dürfte darüber herrschen, dass mit dem Einblasen von Kunststoffen in den Hochofen und mit der Verwendung in der Kokerei kein Abfallende erreicht wird (siehe z.B. Seite 49 im Bericht und Frage 5).

Im Entwurf der Technischen Studie sind 38 Fragen formuliert, zu denen bis spätestens Ende Jänner 2012 zu berücksichtigende Antworten einlagen sollen.

Falls von Ihrer Seite zu den Fragen Stellung genommen wird, bitten wir Ihre Antworten bis spätestens 20.1.2012 an witz(at)fmmi(dot)at zu schicken.

Hier und im Entwurf der technischen Studie finden Sie die gestellten Fragen.

Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) - Novelle 2011

Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-RL) und die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) wurden in Österreich durch eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. I Nr. 155/2004) sowie durch die Erlassung der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und der Abfallbehandlungspflichtenverordnung fristgerecht mit 13. August 2005 umgesetzt.

In einer Entscheidung der Europäischen Kommission wurden nun auf Basis der RoHS-RL die Ausnahmen von den Schwermetallverboten angepasst und neu geordnet. Diese Ausnahmen sind nun anstelle der bisher gültigen in das nationale Recht zu übernehmen. Weiters soll im Zuge der Reduktion der Verwaltungslasten eine Vereinfachung der Meldepflichten der Hersteller erfolgen durch den Entfall der Pflicht zur vierteljährlichen Meldung der in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte durch einzelne Hersteller.

In der nachfolgenden Downloadbox finden Sie den Entwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung.

Altfahrzeuge-VO - Beschluss der Europäischen Kommission - Anhang II

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat beiliegend den im Amtsblatt der EU veröffentlichten Beschluss 2010/115/EU der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhangs II der Altfahrzeugerichtlinie (2000/53/EG) übermittelt.

Dieser Beschluss ist in Österreich umzusetzen und wird die entsprechende derzeit in Begutachtung befindlichen Anlage 2 in der AltfahrzeugeVO Novelle ersetzen.

Stoffverbote bestehen bezüglich der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in Werkstoffen und Bauteilen von Fahrzeugen. Die bisher geltenden Ausnahmen von diesen Stoffverboten sind regelmäßig zu überarbeiten.

Im Beschluss sind folgende Änderungen enthalten:

  • Die bisherigen Ausnahmen für Blei-Lötmittel wurden nun auf zehn Anwendungen differenziert und teilweise zeitlich befristet.
  • Die Ausnahme für Blei und Bleiverbindungen in Bindemittel für Elastomere (Kraftübertragung) wurde nicht verlängert. Die Ausnahme gilt noch für Ersatzteile für vor dem 1. Juli 2009 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge.

AKTUELLE THEMEN

Spezifikationen für die Anwendung eGutachten am 30.12.2011 veröffentlicht

Neugestaltung des EDM-Portals

Der Umbau des EDM-Portals ist im Wesentlichen abgeschlossen. Die Neufassung war auf Grund der Softwareumstellung des Dienstleisters für das Content Management System des EDM erforderlich und gleichzeitig wurde auch eine Anpassung an die geänderte Standards vorgenommen und die Struktur im Sinne der Usability angepasst.

Außerdem wurden am 30.12.2011 am EDM Portal für den Bereich eGutachten bei Deponien unter dem Menüpunkt „Informationen/Technische und organisatorische Spezifikationen“ die Spezifikationen für elektronische Abfallinformationen und Beurteilungsnachweise sowie für die Ergebnisdokumentationen von (analytischen) Identitätskontrollen und von Untersuchungen angelieferter bzw. abgelagerter Abfälle durch das Deponieaufsichtsorgan gemäß Deponieverordnung 2008 veröffentlicht.

Für einen Teil dieser Dokumente wirkt die Veröffentlichung im Sinne des § 41a DVO 2008 „fristauslösend“, das heißt konkret für Deponiebetreiber, dass sie ab dem 1.1.2013 in der Lage sein müssen, ein elektronisches Gutachten (den Beurteilungsnachweis) im Wege der EDM-Anwendung eGutachten entgegenzunehmen und für die Deponieeingangskontrolle zu verwenden. Gleichzeitig erhält auch das zuständige Deponieaufsichtsorgan im Wege dieser EDM-Anwendung Zugang zum elektronischen Beurteilungsnachweis. Deponieaufsichtsorgane müssen daher ebenso ab dem 1.1.2013 mit elektronischen Gutachten arbeiten können. Hierfür sind lediglich organisatorische Maßnahmen zu treffen, die Inhalte des elektronischen Gutachtens werden durch die Anwendung eGutachten dargestellt.

Anzumerken ist, dass Programmierarbeiten nur von Gutachtern, insbesondere von befugten Fachpersonen oder Fachanstalten, vorgenommen werden müssen, die ihre Messdaten über eine Computer-Computer-Schnittstelle direkt aus ihrem Laborinformationssystem an das EDM übermitteln wollen. Für eine manuelle Übermittlung der Messdaten durch Hochladen einer XML-Datei wird das Lebensministerium als Unterstützung eine Excel-Datei zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe die geforderte XML-Datei auch ohne zusätzliche Programmierarbeit erzeugt werden kann (in diesem Fall müssen die Messdaten und die ergänzenden Informationen nur mehr in die definierte Excel-Datei übertragen werden). Die Spezifikation für diese Messdatenschnittstelle wurde im Mai einem allgemeinen Review unterzogen. Ebenso wurde die Anwendung selbst mit Gutachtern, Leitern der Eingangskontrolle und Deponieaufsichtsorganen erarbeitet und reviewt und auch im ÖWAV regelmäßig diskutiert.

Neben den Hinweisen und Veröffentlichungen am EDM-Portal hat das Lebensministerium die Deponiebetreiber, Gutachter und Deponieaufsichtsorgane, von denen eine gültige Email-Adresse im EDM hinterlegt ist, informiert.

2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2011

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, hat verordnet, dass die Altlastenatlas-VO novelliert wird. Diese Novelle war bereits im August 2011 in Begutachtung.

Grundsätzlicher Inhalte der Novelle sind:

-  die Ausweisung von einer Altlast

-  sowie die Festlegung der Prioritätenklasse dieser Altlast und zwei weiterer
   Altlasten

-  Es soll die Änderung der Prioritätenklasse als „gesichert“ bei drei
   Altlasten

-  sowie die Änderung der Prioritätenklasse als „saniert“ bei einer weiteren
   Altlast vorgenommen werden.

-  Im Übrigen wurden aktuelle Änderungen der Grundstücksnummern, welche
   insbesondere auf Änderungen des Katasterplans zurückzuführen sind,
   aufgenommen.

WEEE-Richtlinie von Europäischem Rat und Europäischem Parlament in zweiter Lesung beschlossen

Die WEEE-Richtlinie wurde am 21.12.2011 von Rat und EP in zweiter Lesung beschlossen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER), bestehend aus den Leitern der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU, stimmte am 22.12 ebenfalls für den Beschluss. Dies hat zur Folge, dass es nur noch eine formale zweite Lesung im EP am 19.1.2012 geben wird und erst danach kann der Formalbeschluss des Rats erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass zwischen April und Juni die Richtlinie im Amtsblatt der EU erscheinen wird. Bei der vorgesehenen Umsetzungsfrist von 18 Monaten wäre daher die Richtlinie bis spätestens Ende 2013 in Österreich umzusetzen.

Hier finden Sie die Version der RL vom 20.12.2011.

Die Presseaussendung der WKO finden Sie unter folgendem Link: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=652103&dstid=0&cbtyp=1&titel=Elektroaltger%c3%a4te-recycling

Novelle der Deponieverordnung 2008 im BGBl erschienen

Gegenstand der Novelle ist eine Flexibilisierung des Beginns der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Meldungen und Aufzeichnungen über edm.gv.at (Elektronisches Datenmanagement - kurz EDM) nach der DeponieVO. Für diese Anforderungen sah die DeponieVO eine verpflichtende elektronische Meldung über das EDM-Portal ab 1.1.2012 vor.

Die Deponieverordnung enthält nun keine fixen Termine (Termin 1.1.2012 entfällt) und räumt nach der Veröffentlichung einer Spezifikation (Schnittstelle) am EDM-Portal eine angemessene Frist von zumindest einem Jahr zur Umstellung auf die EDM-Vorgaben und der elektronischen Übermittlung ein. 

Ist keine Softwareanpassung erforderlich, müssen die Spezifikationen für die jeweilige Übermittlung und die zugehörige EDM-Anwendung nach Ablauf von vier Monaten nach deren Veröffentlichung auf dem EDM-Portal edm.gv.at verwendet werden. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat die betroffenen Kreise von einer Veröffentlichung technischer oder organisatorischer Spezifikationen, einer zugehörigen EDM-Anwendung und dem jeweiligen Verbindlichkeitsdatum angemessen zu informieren. 

Laut den Erläuterungen des BMLFUW sind an registrierte Unternehmen oder Personen (Deponieinhaber, Gutachter, Deponieaufsichtsorgane) jedenfalls E-Mails zu versenden. Weiters kann die Information durch Ankündigungen auf der Homepage, am EDM-Portal, in Fachzeitschriften oder durch Aussendungen erfolgen. 

Betroffen sind der elektronische Beurteilungsnachweis (befugte Fachpersonen und Fachanstalten), die elektronischen Meldungen der Deponieaufsicht, die elektronischen Meldepflichten des Deponieinhabers und des Abfallbesitzers (sofern die elektronische Meldung ins EDM für den Abfallbesitzer nicht durch die Fachperson oder Fachanstalt erfolgt).

Damit soll den Verpflichteten ein angemessener Zeitraum zur Anpassung an die Vorgaben des EDM-Portals eingeräumt werden.

Das BGBl zur Verordnung finden Sie zum Download; außerdem werden die Erläuterungen demnächst auf der Homepage des BMLFUW online gestellt werden http://www.lebensministerium.at/umwelt/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/deponievo.html.

Veröffentlichung des Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Verpflichtung mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte Fortschreibung erarbeitet.

Dieser wird unter der Internet-Adresse www.bundesabfallwirtschaftsplan.at präsentiert. Der nächste Bundes-Abfallwirtschaftsplan erscheint voraussichtlich 2017.

Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 umfasst im Wesentlichen:

• eine Bestandsaufnahme der Situation der österreichischen Abfallwirtschaft
   mit detaillierten Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, Aufkommen, 
   Verwertung und Beseitigung ausgewählter Abfallströme bzw. Abfälle;
• Informationen zu Input, Kapazitäten und regionaler Verteilung der im
   Bundesgebiet errichteten Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von
   Abfällen;
• die Grundlagen und Elemente der für den Zeitraum 2011 bis 2017 geplanten
   Abfallverbeidungsprogramms;
• eine Darstellung der Vorgaben und Maßnahmen des Bundes zur Erreichung
   der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft gemäß
   Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002;
• Leitlinien zur Abfallverbringung sowie Behandlungsgrundsätze für bestimmte
   Abfallströme;
• einen Überblick zum Thema “Altlasten“ mit Beiträgen zu Klassifizierung,
   Sicherung, Sanierung, Finanzierung und rechtlicher Situation.

Als Grundlage für die Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 2011 diente die vom Umweltbundsamt erarbeitete “Bestandsaufnahme zur Situation der Abfallwirtschaft in Österreich“. Jährlich wird ein Statusbericht “ Bestandsaufnahme zur Abfallwirtschaft“ erstellt.

Ein gezieltes “Abfallvermeidungsprogramm 2011“ wurde ebenfalls unter Leitung des Umweltbundesamt erarbeitet. Für nähere Information besuchen Sie bitte die Webseite des Bundes_Abfallwirtschaftsplan

Auswirkungen der Anwendung der CLP-Konzentrationsgrenzwerte auf den Europ. Abfallkatalog

Am 25.10.2011 fand in der WKO in Wien der Workshop der Europ. Kommission zum Thema zur Anpassung des Europäischen Abfallkatalogs an die chemikalienrechtliche CLP-Verordnung statt. Der Workshop wurde vom Lebensministerium und der Wirtschaftskammer Österreich (Sparte Industrie) organisiert. Im Workshop  konnten  Mitgliedstaaten, aber auch Stakeholder von Seite der Wirtschaft ihre Meinung und ihre Bedenken äußern.

Hintergrund ist, das der Europ. Abfallkatalog an die CLP Verordnung hinsichtlich der Gefährlichkeitskriterien angepasst werden soll. Die geplante Anpassung hätte zur Folge, dass zukünftig voraussichtlich mehr Abfälle als gefährlich eingestuft werden müssten. Dies hätte hinsichtlich Anlagengenehmigungen, Deponierung, Berechtigungen etc. weitreichende Folgen.

Die Europäische Kommission will die technischen Diskussionen zur Anpassung des Europ. Abfallkatalogs möglichst rasch, geplant ist noch vor 2012, abschließen, damit Anfang/Mitte 2012 über den Entwurf abgestimmt werden kann

Sollten Sie näher Informationen dazu brauchen: die Unterlagen zu dem Workshop sowie eine Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Homepage der Bundessparte Industrie unter folgendem Link: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?stid=643461&dstid=234&angid=1

ABFALLWIRTSCHAFTSPREIS PHÖNIX 2012

Am 3. Mai 2012 wird der österreichweit ausgeschriebene Abfallwirtschaftspreis "Phönix – Einfall statt Abfall" zum 12. Mal vergeben. Das Preisgeld für den Hauptpreis beträgt insgesamt 8.000 Euro. Damit wollen das Lebensministerium und der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) Engagement und Problembewusstsein bei der Bewältigung abfallwirtschaftlicher Probleme belohnen.

Gesucht werden kreative, praxistaugliche und/oder innovative Lösungen und Konzepte sowie PR-Kampagnen (Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit), die zu einer nachhaltigen Entwicklung der Abfallwirtschaft beitragen.

Die Einreichungen unterliegen keiner thematischen Einschränkung, sie können z. B. aus den Gebieten der Technik, der Wissenschaft, der abfallwirtschaftlichen Praxis und insbesondere auch der Öffentlichkeitsarbeit stammen. Zentrale Beurteilungskriterien sind Praxistauglichkeit, Nachhaltigkeit und abfallwirtschaftliche Relevanz.

Die Einreich-Unterlagen stehen unter www.oewav.at/phoenix2012 zum Download zur Verfügung, zudem können Sie beim ÖWAV, Tel. 01/535 57 20, Fax 01/535 40 64, randl(at)oewav(dot)at angefordert werden. 

ARA Tarife 2012

In der Downloadbox finden Sie eine Übersicht über die ab 1. Jänner 2012 gültigen Tarife der Altstoff Recycling Austria.

ARA_Tarife_2012.pdf

ARA Tarife 2012

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Ulrike Witz | Telefon 05 90 900-3366 | E-Mail witz(at)fmmi(dot)at

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