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Zoll

Zollaussetzung betreffend die Kanarischen Inseln

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1386/2011 hat der Rat der Europäischen Union am 19. Dezember 2011 die zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Einfuhren bestimmter gewerblicher Waren auf die Kanarischen Inseln (ABl L 345 vom 29. Dezember 2011) beschlossen.

Mit dieser Verordnung, die ab dem 1. Jänner 2012 gilt, werden die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs

  • für die in Anhang I aufgeführten KN-Codes der Investitionsgüter zur kommerziellen und gewerblichen Verwendung und
  • für die in Anhang II aufgeführten KN-Codes für Rohstoffe, Teile und Bauteile,

die auf den Kanarischen Inseln zur gewerblichen Verarbeitung oder zur Wartung verwendet werden, bei der Einfuhr auf die Kanarischen Inseln vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2021 vollständig ausgesetzt.

Neue Zollbefreiungsverordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Die neue Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 DES RATES  vom 16. November 2009  über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen  wurde am 10. Dezember 2009 im Amtsblatt L 324 veröffentlicht.

Die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ZollbefreiungsVO) ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden und wurde daher in kodifizierter Fassung  neu veröffentlicht. Dies hat zur Folge, dass die österreichischen Rechtsgrundlagen, insbesondere das Umsatzsteuergesetz 1994, auch geändert werden müssen, da auf die alte VO 918/83 bei Befreiungstatbeständen Bezug genommen wird. Inhaltliche Änderungen gibt  es dadurch keine. Die neue Verordnung sehen Sie unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF

EORI - Registrierungspflicht aller im Außenhandel tätigen Unternehmen

Die Angabe der EORI-Nummer muss ab 1. September 2009 in allen Zollanmeldungen, Anträgen auf Bewilligungen usw. erfolgen.

Wichtige Informationen über die Registrierung und die Übergangsfrist finden Sie unter folgenden Links
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=491562&DstID=0&BrID=25
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=486267&DstID=0&BrID=25

Übergangsphase bei der summarischen Einfuhranmeldung bis Ende 2010, jedoch Abgabe der Sicherheitsdaten in der Ausfuhr ab 1. September 2009 erforderlich!

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=432176&DstID=0&BrID=25

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Hesse | Telefon 05 90 900-3358 | E-Mail hesse(at)fmmi(dot)at  

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