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Kollektivvertrag

Die Dokumente zum Download finden Sie hier

Herbstlohnrunde 2011

in den frühen Morgenstunden konnte nach langer Verhandlungsdauer mit den Gewerkschaften ein Kollektivvertragsabschluss für das Jahr 2012 vereinbart werden. Der heurige Kollektivvertragsabschluss zeichnet sich durch seinen gestaffelten Prozentsatz aus. Der KV-Abschluss findet im selben Prozentausmaß wie der IST-Abschluss statt. MitarbeiterInnen der Beschäftigungsgruppen A und B erhalten eine Lohn-/Gehaltserhöhung im Ausmaß von 4,4%, MitarbeiterInnen der Beschäftigungsgruppen C und D in Höhe von 4,3%, MitarbeiterInnen der Beschäftigungsgruppe E und F in Höhe von 4,2%, MitarbeiterInnen der Beschäftigungsgruppe G in Höhe von 4%. Alle höher eingestuften MitarbeiterInnen erhalten eine Lohn-/Gehaltserhöhung im Ausmaß von 3,8%. Damit werden in der Maschinen- und Metallwarenindustrie die IST-Löhne und -Gehälter im Ausmaß von durchschnittlich 4,2% erhöht. Die Zulagen erfahren eine Erhöhung von 4%, Lehrlingsentschädigungen werden im Ausmaß von 4,3% erhöht. Die Diäten und Auslösen der MitarbeiterInnen werden im Ausmaß von 3,8% erhöht. Mindestens jedoch müssen die IST-Löhne-/Gehälter der MitarbeiterInnen um

€ 80,- erhöht werden. Im Rahmenrecht wurde nur eine einzige Änderung vorgenommen: Karenzen, die mit dem 1.11.2011 beginnen, werden im Ausmaß von bis zu 16 Monaten auf die Vorrückungen im EES angerechnet. 

Mit diesem differenzierten Kollektivvertragsabschluss konnte Rücksicht genommen werden auf Einkommensbezieher die von der derzeit hohen Inflation von 3,6% im September dieses Jahres besonders betroffen waren.

Eine Sonderbestimmung wurde für Betriebe vereinbart, die von der Rezession besonders betroffen sind und deren EBIT in den vergangenen drei Jahren mindestens zwei Mal kleiner/gleich 0 war. Für diese Unternehmen ist der  Mindestbetrag der IST-Lohn-/Gehaltserhöhung auf € 70,- gesenkt worden. Hier wurde im Sinne einer Beschäftigungs- und Standortsicherungsmaßnahme die Möglichkeit geschaffen, 0,4% der Lohn- und Gehaltserhöhung individuell zu verteilen. Um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, diese individuelle Umverteilung nach betrieblichen Maßgaben optimal umsetzen zu können, wird die Erhöhung spätestens bis zum 31.3.2012 durchgeführt. Für den Zeitraum 1.11.2011 bis 31.3.2012 sind für die betroffenen MitarbeiterInnen die Löhne/Gehälter aufzurollen. In Betrieben mit Betriebsrat ist diese Verteilung mittels Betriebsvereinbarung durchzuführen. Betriebe ohne Betriebsrat haben die Möglichkeit, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine Meldung unter Bekanntgabe der oben genannten Voraussetzungen an die Bundessparte Industrie durchführen. Eine Mitwirkung der Gewerkschaft ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Erhöhung Kilometergeld im Kollektivvertrag ab 1. Juli 2008

In Anlehnung an die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes wurde nun in den beiden Kollektivverträgen für die Eisen- und Metallindustrie das Kilometergeld mit 1.7.2008 erhöht (befristet bis 31.12.2009).
 
Die neuen Werte betragen bis 15.000 km 0,42 €, über 15.000 km 0,395 €.
 
Wie wir schon mehrfach darauf hingewiesen haben, konnten die Unternehmen schon ab Bekanntwerden der Erhöhung die höheren Werte an die Mitarbeiter verrechnen. Die steuerliche Begünstigung war in diesem Fall gewährleistet. Nunmehr liegt aber ein arbeitsrechtlicher Anspruch für alle Unternehmen des Eisen-/Metallbereiches im Kollektivvertrag vor.
 
Für weitere Informationen steht Ihnen Mag. Bernhard Wagner, T 05 90 900-3487, E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at gerne jederzeit zu Ihrer Verfügung.

GMTN_Km-Geld2008.pdf

Kollektivvertrag: Kilometergeld-Erhöhung Arbeiter (GMTN)

16.6 K

GPA-DJP_Km-Geld2008.pdf

Kollektivvertrag: Kilometergeld Erhöhung Angestellte (GPA)

18.8 K

Ihr Ansprechpartner

Bernhard Wagner | Telefon 05 90 900-3487 | E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at

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