Musterverträge
Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konkurrenzklausel und des Ausbildungskostenrückersatzes
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Information Beharrungsbeschluss |
28 K |
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Novelle_AngG_Konkurrenzklausel.pdf Novelle Angestelltengesetz Konkurrenzklausel |
12.5 K |
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Novelle_AVRAG_Konkurrenzklausel.pdf Novelle Arbeitslosenversicherungsgesetz Konkurrenzklausel |
40 K |
Kurzüberblick zum Gleichbehandlungsgesetz neu
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32 K |
Arbeitsverträge
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Arbeiterdienstvertrag |
42 K |
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Erläuterungen zum Arbeiterdienstvertrag |
61 K |
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Angestelltendienstvertrag |
45 K |
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Erläuterungen zum Angestellendienstvertrag |
62 K |
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Vertrag: Leitende Angestellte |
48 K |
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Pflichtpraktikantenvertrag_arb.doc Pflichtpraktikantenvertrag: Arbeiter |
29 K |
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pflichtpraktikantenvertrag_ang.doc Pflichtpraktikantenvertrag: Angestellte |
25 K |
Entwurf Novelle Elternkarenz und Teilzeit
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PunktationTeilzeit_Eltern_.pdf Punktation zum Anspruch auf Teilzeit für Eltern |
70 K |
AMS-Förderung - Elternteilzeitkarenz
Bundesrichtlinie Beihilfe zur Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz
Die Bundesrichtlinie des AMS Österreich zur Beihilfe für die Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz tritt mit 8. November 2004 in Kraft und sieht für 2005 ein Budet für 10 Millionen vor. Diese Förderungen können alle ArbeitgeberInnen erhalten (ausgenommen das AMS selbst, politische Parteien oder der Bund). Die Beihilfe wird für vier Monate bzw. für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt.
Der Arbeitgeber erhält 33,3 Prozent der Bemessungsgrundlage vom laufenden Entgelt plus 50 Prozent Pauschale für Nebenkosten vom AMS ausbezahlt (Externe Qualifizierungskosten werden zur Hälfte getragen). Förderbar sind Ersatzkräfte, wenn sie beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und mindestens ein Monat "beschäftigungslos" sind. Das sind insbesondere auch Personen aus der stillen Reserve, wie etwa Personen, wie wegen Kinderbetreuung nicht erwerbstätig waren und nun wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchten. Es ist nicht erforderlich, dass eine förderbare Person Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen hat.
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AMS-Info_Beihilfe_teilzeitkarenz.pdf Arbeitsmarktservice-Information |
16.2 K |
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Antragsformular vom Arbeitsmarktservice (AMS) |
38 K |
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Bundesrichtlinie des AMS Österreich |
77 K |
Ihr Ansprechpartner
Bernhard Wagner | Telefon 05 90 900-3487 | E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at
