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Musterverträge

Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konkurrenzklausel und des Ausbildungskostenrückersatzes

Info_Beharrungsbeschluss.pdf

Information Beharrungsbeschluss

28 K

Novelle_AngG_Konkurrenzklausel.pdf

Novelle Angestelltengesetz Konkurrenzklausel

12.5 K

Novelle_AVRAG_Konkurrenzklausel.pdf

Novelle Arbeitslosenversicherungsgesetz Konkurrenzklausel

40 K

Kurzüberblick zum Gleichbehandlungsgesetz neu

Kurzueberblick_GlbGneu.pdf

32 K

Arbeitsverträge

arbeiterdienstvertrag.doc

Arbeiterdienstvertrag

42 K

erlaeuterungen_arb_dv.pdf

Erläuterungen zum Arbeiterdienstvertrag

61 K

Angestelltendienstvertrag.doc

Angestelltendienstvertrag

45 K

erlaeuterungen_ang_dv.pdf

Erläuterungen zum Angestellendienstvertrag

62 K

Leit_Angestelltenvertrag.doc

Vertrag: Leitende Angestellte

48 K

Pflichtpraktikantenvertrag_arb.doc

Pflichtpraktikantenvertrag: Arbeiter

29 K

pflichtpraktikantenvertrag_ang.doc

Pflichtpraktikantenvertrag: Angestellte

25 K

Entwurf Novelle Elternkarenz und Teilzeit

PunktationTeilzeit_Eltern_.pdf

Punktation zum Anspruch auf Teilzeit für Eltern

70 K

AMS-Förderung - Elternteilzeitkarenz

Bundesrichtlinie Beihilfe zur Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz

Die Bundesrichtlinie des AMS Österreich zur Beihilfe für die Förderung von Ersatzkräften während der Elternteilzeitkarenz tritt mit 8. November 2004 in Kraft und sieht für 2005 ein Budet für 10 Millionen vor. Diese Förderungen können alle ArbeitgeberInnen erhalten (ausgenommen das AMS selbst, politische Parteien oder der Bund). Die Beihilfe wird für vier Monate bzw. für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt.

Der Arbeitgeber erhält 33,3 Prozent der Bemessungsgrundlage vom laufenden Entgelt plus 50 Prozent Pauschale für Nebenkosten vom AMS ausbezahlt (Externe Qualifizierungskosten werden zur Hälfte getragen). Förderbar sind Ersatzkräfte, wenn sie beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind und mindestens ein Monat "beschäftigungslos" sind. Das sind insbesondere auch Personen aus der stillen Reserve, wie etwa Personen, wie wegen Kinderbetreuung nicht erwerbstätig waren und nun wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchten. Es ist nicht erforderlich, dass eine förderbare Person Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen hat.

AMS-Info_Beihilfe_teilzeitkarenz.pdf

Arbeitsmarktservice-Information

16.2 K

Antragsformular_AMS.pdf

Antragsformular vom Arbeitsmarktservice (AMS)

38 K

Bundes-rl_ganzerText.pdf

Bundesrichtlinie des AMS Österreich

77 K

Ihr Ansprechpartner

Bernhard Wagner | Telefon 05 90 900-3487 | E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at

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