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Arbeitszeit

Anmeldung neu - Erleichterung für fallweise Beschäftigte

Bei der Anmeldung neu hat die Wirtschaftskammer nun nach etlichen Verhandlungsrunden mit der Sozialversicherung erfolgreich eine Vereinfachung des Anmeldemodus für fallweise Beschäftigte erreicht. Das Pilotprojekt für die Filmwirtschaft wurde auf alle Branchen übertragen und geringfügig adaptiert, um es praxisgerechter zu gestalten.

Die Neuregelung tritt ab 1.7.2008 in Kraft. Details entnehmen Sie der nachfolgenden Downloadbox.

AnmeldungNEU-WKBS-Aenderungen-MA-Anm.pdf

Änderungen Mindestangaben-Anmeldung

18.3 K

AnmeldungNEU-Fallweise_Beschaeftigte.pdf

Fallweise Beschäftigte

333 K

AnmeldungNEU-Mindestangaben-Anm-010109.pdf

Mindestangaben-Anmeldung

26 K

AnmeldungNEU-Mindestangaben-Anm-fallw.Besch.-0708.pdf

Mindestangaben-Anmeldung für eine fallweise beschäftigte Person

28 K

AnmeldungNEU-Aktenvermerk-Bespr.21.4.08.pdf

Aktenvermerk - Anmeldung vor Arbeitsantritt

13.5 K

Arbeitszeitgesetz-Novelle 2008

Hier finden sie einen Leitfaden der Arbeitgeberabteilung der Bundessparte Industrie (BSI) zur Arbeitszeitgesetz-Novelle, welche mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten ist.

Soweit als möglich wurde dabei auf die Änderungen Bezug genommen, die direkt für den Kollektivvertrag Eisen/Metall eine Rolle spielen. Da jedoch, wie schon in den Abschlussrundschreiben zum KV-Abschluss berichtet, die meisten Ermächtigungen des neuen Gesetzes nicht umgesetzt werden konnten, beschränkt sich die Darstellung vor allem auf die direkt durch Betriebs-vereinbarung oder Einzelvereinbarung umsetzbaren Gestaltungsmöglichkeiten.  

AZG-Novelle kundgemacht

Hier finden Sie das Bundesgesetzblatt vom 31.7.2007, mit dem die Arbeitszeitgesetz-Novelle kundgemacht wurde.

Inhaltlich wurde keine wesentliche Änderung vorgenommen, hinweisen dürfen wir jedoch auf, dass in der Bestimmung des § 7 Abs. 6 (Überstunden bei 4 Tagewoche - Tageshöchstarbeitszeit max. 12 Stunden) nunmehr auch die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit zu bescheinigen ist. Damit wurde wie im Regierungsprogramm vereinbart, die arbeitsmedizinische Bescheinigung bei allen Bestimmungen, in denen eine Tagesarbeitszeit von 12 Stunden zulässig ist, umgesetzt.

Ihr Ansprechpartner

Bernhard Wagner | Telefon 05 90 900-3487
E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at

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