Arbeitnehmerschutz
Gestaltung von Inseraten/Einkommensberichte
Wie bereits mehrfach berichtet, tritt mit heutigem Tage die letzte Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Von zentraler Bedeutung sind für die Wirtschaft die Kapitel über die Gestaltung von Inseraten und Ausschreibungen mit Mindestentgeltangaben (§9 GlBG) und die Erstellung firmeninterner Einkommensberichte zwischen Männern und Frauen, der in Stufen abhängig von der Unternehmensgröße bis zum Jahr 2014 in Kraft tritt.
Unternehmen, die dauernd mehr als 1000 Mitarbeiter/innen beschäftigen, müssen heuer erstmalig einen Bericht für das Jahr 2010 erstellen und diesen bis spätestens 31.7.2011 übermitteln bzw. auflegen.
Arbeitgeber/innen, die dauernd weniger als 1001 aber mehr als 500 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, müssen einen solchen Bericht ab 1.1.2012 für das Berichtsjahr 2011 erstellen.
Für Arbeitgeber/innen, die dauernd mehr als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, tritt die Pflicht zur Berichtlegung mit 1.1.2013 in Kraft.
Für Arbeitgeber/innen, die mehr als 150 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, gilt diese Berichterstellung ab 1.1.2014.
Um in diesen zwei Kernpunkten der Novelle eine Hilfestellung für die Praxis zu geben, wurde in Kontakt mit dem BMASK eine Broschüre mit 39 FAQ’s zur Inseratengestaltung erstellt sowie ein Beispiel wie ein firmeninterner Einkommensbericht gestaltet werden kann.
39FAQszurInseratgestaltung1.pdf 39 FAQs zur Gestaltung der "Inserate/Ausschreibungen mit Entgeldangaben" | 96 K |
Fragebogen_Einkommensbericht.doc Fragebogen Einkommensbericht | 332 K |
Broschüre "Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz"
Im Rahmen der europäischen Verpflichtung, eine Sozialpartnervereinbarung umzusetzen, die sich mit bewusstseinsbildenden Elementen zur Vermeidung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz beschäftigt, haben die österreichischen Sozialpartner, die Industriellenvereinigung und der Verband der öffentlichen Wirtschaft eine Broschüre erarbeitet, die in der Anlage vorzufinden ist.
Die europäische Rahmenvereinbarung, auf die in Brüssel ein großer Wert gelegt wird, will einen maßnahmenorientierten Eckpfeiler darstellen, um eventuellen Problemen bei Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zielgerichtet zu begegnen.
Die erwähnte europäische Basis ergänzt die einschlägigen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzrechtes.
Broschüre - Gewalt am Arbeitsplatz | 1.5 M |
Erlass: Arbeitsvorgänge; Arbeitsplätze - Lärmminderung inkl. Raumakustik
Erlass-Laermminderung-inkl.Raumakustik.pdf Erlass: Arbeitsvorgänge; Arbeitsplätze - Lärmminderung inkl. Raumakustik | 70 K |
Europäische Asbestkampagne 2006
infoschreiben_bmwa_asbest06.pdf Informationsschreiben des BMWA | 26 K |
Leitfaden Asbestkampagne 2006 | 4.8 M |
Flyer Asbestkampagne 2006 | 154 K |
Erlass: Beurteilungsgrundlagen
Elektromagnetische Felder im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wurde der Erlass „Elektromagnetische Felder im Bereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beurteilungsgrundlagen“ herausgegeben, in welchem die Arbeitsinspektorate angewiesen werden, die neue Ö-Norm als Ersatz für die bestehenden alten Normen für neue Anlagen im Rahmen der Zulassung selbiger anzuwenden. Auf bestehende Anlagen findet diese Norm nur dann Anwendung, wenn dies aus arbeitsmedizinischen Gründen notwendig ist.
Brief_arbeitsinspektorate_elektromagn.felder.pdf Brief an alle Arbeitsinspektorate | 35 K |
Erlass "Elektromagnetische Felder" | 17.0 K |
Explosionsschutz
Anpassungen nach VEXAT müssen ab 1.7.2006 erfüllt sein
Die „Verordnung über explosionsfähige Atmosphären – VEXAT" (BGBl. II Nr. 309/2004, in Kraft seit 1.8.2004) enthält Anforderungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes. Mit dieser Verordnung wurde die EU-Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, in österreichisches Recht umgesetzt. Für bestehende Betriebe endet die Umsetzungsfrist mit 1.7.2006, d.h. zu diesem Zeitpunkt müssen die Anforderungen der VEXAT eingehalten werden.
Betroffen sind alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, bereitstellen oder innerbetrieblich umschlagen.
Die Verordnung beinhaltet insbesondere:
- die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation (Explosionsschutzdokument) der Explosionsgefahren und ggf. die Durchführung einer Gefahrenanalyse
- Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
- erforderliche Prüfungen und Messungen sowie Störungsvorsorge
- die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen, insbesondere die bauliche Ausführung von Ex-Bereichen, die Vermeidung von Zündquellen und die Zonenfestlegung
- die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände im Ex-Bereich
- Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
- Untertagebauarbeiten sowie Bohr- und Behandlungsarbeiten
In der Verordnung nach dem ASchG über explosionsgefährliche Atmosphären (VEXAT) wird die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes gefordert. Ein entsprechendes Beispielformular finden sie unter www.eval.at -> Arbeitsplatzevaluierung -> Leerformulare zum Downloaden.
leitfaden_umsetzung_atex-rl.pdf Leitfaden zur Umsetzung der ATEX-RL | 1.0 M |
leitfaden_hersteller_atex-rl.pdf Leitfaden für Hersteller von Produkten | 421 K |
Verordnung Lärm und Vibrationen
Mit dem Bundesgesetzblatt II Nr. 22 vom 25.01.2006 ist die Verordnung des BMWA über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen veröffentlicht worden. Gleichzeitig wurden die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert. Durch diese Verordnung(en) zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wurden die EU-Richtlinien über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (2003/10/EG für Lärm und 2002/44/EG für Vibrationen) in nationales Recht umgesetzt.
Die Inhalte zum Bereich Vibrationen sind mit der Veröffentlichung in Kraft getreten, jene für den Bereich Lärm treten mit 15.02.2006 in Kraft (lediglich für den Musik- und Unterhaltungssektor sind Übergangsfristen bis 15.02.2008 vorgesehen). Auf den Internetseiten der Arbeitsinspektion finden Sie weitere Informationen und Hinweise zu dieser Verordnung.
Fördermöglichkeiten des Bundessozialamtes
Im Rahmen einer Präsentation hat das Bundessozialamt seine eigenen Förderungsmöglichkeiten für unsere Betriebe zusammengefasst.
Listen des Zentralarbeitsinspektorrates in Sachen Präventivdienste gemäß ASCHG
Liste_sicherheitstechn_zentren08.pdf Sicherheitstechnische Zentren 2008 | 121 K |
Liste_arbeitsmed_zentren05.pdf Arbeitsmedizinische Zentren 2005 | 50 K |
Online Formulare der Arbeitsinspektion
Auf der Homepage des BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft & Arbeit) finden Sie sämtliche Formulare der Arbeitsinspektion, die auf Meldepflichten beruhen. Diese Formulare sind für die sofortige Entnahme ausgearbeitet und enthalten auch Ausfüllhilfen.
Erlass: Kombinierte Lackier- und Trockenkabine
Hier finden Sie den Erlass des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) für Kombinierte Lackier- und Trockenkabine mit endothermischem Heizverfahren (Infrarotstrahlungsplatten).
EU-Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz (Lärm)
| 152 K |
Leitfaden: Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme
Hier finden Sie den österreichischen Leitfaden über Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme.
Aktualisierte Liste der ermächtigten ÄrztInnen
| 226 K |
Ihr Ansprechpartner
Bernhard Wagner | Telefon 05 90 900-3487 | E-Mail wagner(at)fmmi(dot)at
